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  #1  
Alt 13.11.2014, 19:14
Der Stromer Der Stromer ist offline
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Ausrufezeichen Inland AIS und Inland ECDIS

So, auch hier wird der Anfang gemacht: Der Rhein ist ab Detember dran.

Und hier die Mitteilung von ELWIS

Verbindliche Einführung einer Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung von Inland AIS und Inland ECDIS im Informationsmodus oder eines vergleichbaren Kartenanzeigegerätes zum 01. Dezember 2014 auf dem Rhein
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) hat die neuen Regelungen, die RheinSchPV und RheinSchUO betreffend, im Beschluss (Protokoll 2013-II-16) veröffentlicht. Weitere Informationen zu technischen Fragen sind dem Verzeichnis der für die Zulassung von Inland AIS Geräten zuständigen Behörden sowie dem Verzeichnis der anerkannten Fachfirmen zu entnehmen.
Link zum Beschluss der ZKR, Auszug aus Protokoll 2013-II-16:
https://www.elwis.de/misc/Protokoll-2013-II-16.pdf
Link zum Verzeichnis der für die Zulassung von Inland AIS Geräten zuständigen Behörden: http://www.ccr-zkr.org/files/documents/ris/ais_autcompetapp_d.pdf
Link zum Verzeichnis der anerkannten Fachfirmen: http://www.ccr-zkr.org/files/documents/ris/ais_socagrees_d.pdf
Zur Unterrichtung der Schiffsführer und zur Beantwortung von Fragen, die sich in der täglichen Praxis durch diese Verpflichtung ergeben, hat die ZKR eine Broschüre herausgegeben.
Link zur Broschüre der ZKR:
http://www.ccr-zkr.org/files/documents/ris/brochureAIS_de.pdf
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Besonders das hier ist interessant:

Auch für Sportfahrzeuge mit einer Länge von 20 m oder mehr werden Kosten durch die
vorgesehenen Änderungen der RheinSchPV entstehen. Die Kosten pro Fahrzeug sind ähnlich
denen der gewerblichen Schifffahrt. Die Anzahl der Fahrzeuge beträgt jedoch nur einen Bruchteil
derjenigen der gewerblichen Schifffahrt.
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  #2  
Alt 14.11.2014, 18:57
Benutzerbild von Wolf b.
Wolf b. Wolf b. ist offline
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In der Broschüre steht zum Glück, so gut wie alle von uns sind nicht ausrüstungspflichtig.
Zitat:
1.3.2 Fahrzeuge, die ausgenommen sind

Für folgende Fahrzeuge gilt keine Ausrüstungs-
verpflichtung
mit einem Inland AIS Gerät:
  1. Fahrzeuge von Schubverbänden und gekuppelten Fahrzeugen, ausgenommen das Fahrzeug, das die Hauptantriebskraft stellt,
  2. Kleinfahrzeuge, ausgenommen
    Fahrzeuge der Polizei, die mit einem Radargerät ausgerüstet sind, und Fahrzeuge, die ein Schiffsattest nach derRheinschiffsuntersuchungsordnung oderein nach dieser Verordnung als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzen,
........
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  #3  
Alt 16.11.2014, 21:17
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Zitat:
Zitat von Wolf b. Beitrag anzeigen
In der Broschüre steht zum Glück, so gut wie alle von uns sind nicht ausrüstungspflichtig.
Das ist schon richtig, aber immer Binnenschiffe benutzen AIS als Navigationshilfsmittel (Radar kann nicht um die Ecke schauen). D.h.
man schaut aufs AIS und überholt in der Kurve. Da ist es schon sinnvoll (auch wenn nicht ausrüstungspflichtig) ein AIS zu installieren.
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  #4  
Alt 16.11.2014, 23:42
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Zwischen deinem und meinem Dampfer liegen ja auch Welten.
Den Rhein komplett runter fahren schwebt mir für die Zukunft auch irgendwann mal vor. Wenn ich jetzt dafür Gerätschaften einbauen hätte müssen die den Wert meines Bootes übersteigt, hätte ich diesen Fluß von meiner Liste gestrichen.
Das AIS macht ja auch nur in Verbindung von einem Plotter Sinn und da hab ich keinen.
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  #5  
Alt 17.11.2014, 13:31
Der Stromer Der Stromer ist offline
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Noch ne kleine Anmerkung am Rand:

In Österreich ist AIS für die Berufsschifffahrt schon seit einiger Zeit Pflicht. Und Berufsschiffe, die kein AIS an Bord haben MÜSSEN sich eins für die Fahrt durch Österreich leihen.

In Deutschland wäre man eigentlich auch schon so weit (siehe Rhein), wenn sich hier nicht die sog. "Datenschützer" eingemischt hätten. Zurzeit findet in allen Fachgremien eine Diskussion statt, ob man überhaupt die Positionen von Schiffen veröffentlichen darf. Es gibt nämlich keine Möglichkeit, dies zu umgehen, da UKW ja überall empfangbar ist. Und das Jemanden per Gesetzt (wie beim Funk über das Fernmeldegesetz) verbieten, könnte man ja z.B. in Deutschland, aber die Internationalen Betreiber von Schiffen würden sich wohl einen Dreck um solche Gesetze kümmern und das ist das Kümmerniss der deutschen Geheimnisskrämer und alles Wissenmüsser!

Und nun noch was zur Ausrüstungspflicht: Im Moment betrifft sie Fahrzeuge (egal ob Sport- oder Berufsschiff) ab 20 meter Länge auf dem Rhein (Ausnahmen bestätigen nur die Regeln) und die Berufsschifffahrt auf der Österreichischen Donau.

Noch was zum AIS: Viele Funkgeräte besitzen heute schon die Ausrüstung zum AIS-Empfang und teilweise auch zum Senden der Position. Eigentlich braucht man dann dazu nur noch ein Wasserfesten Rechner (Seemännisch = Plotter, warum weiß ich nicht, denn ein Plotter ist ein Zeichengerät, das Kurven auf Papier zeichnet - Kartenplotter. Für AIS und ENC brauch man aber einen Bildschirm!), um die ENC-Karten mit den AIS-Daten anzeigen zu können. Man muss ja nicht unbedingt seine Daten auch senden wollen. Das Wissen, wer sich wo befindet, reicht doch meist schon aus.

Nunja, warten wirs ab. Gottes Mühlen malen langsam, aber die der Behörden stehen fast still (Solange es nicht die Finanzbehörde ist)

Geändert von Der Stromer (17.11.2014 um 17:24 Uhr).
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  #6  
Alt 18.11.2014, 20:13
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Ich habe mir vor 3 Jahren ein AIS selbst eingebaut, und zwar ein Empfangsgerät von Easy AIS IS, das den Splitter auf der UKW-Schiene schon eingebaut hat. Kosten im Versand 269.- €. Nach einigen Telefonaten mit Easy in Nürnberg war der Einbau kein Problem. Will man auch senden, braucht man ein komplizierteres Gerät und eine zusätzliche Frequentzuteilung von der Bundesnetzagentur. Ich sehe nicht ein, dass ich meinen Standort ständig mitteilen soll, wenn Behördenfahrzeuge, vor allem die WSP, das Gerät abgeschaltet hat bzw. keine Identifizierungs-Daten sendet, ausser dass ein Fahrzeug vorhanden ist. Für meine Sicherheit ist es ausreichend, wenn ich weiss, ob hinter der nächsten Kurve einer entgegenkommt. Auf See, Paradebeispiel Queren der Kadettrinne, ist der Sicherheitsgewinn besser bei Nutzung des Radars.
Ein Riesenvorteil des AIS binnen ist die Kenntnis über die Situation an der nächsten Schleuse und die Kenntnis der Verkehrssituation oberhalb, unterhalb und im Wartebereich. Auch die Fahrzeuglänge kann man ersehen und die Schleusenbelegung absehen. Auf der Donau haben die Schleusen noch kein AIS und es fällt auf, dass die Schleusenwärter aufmerksam registrieren, dass man gut informiert ist. Die Lügerei hat nachgelassen.
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