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  #11  
Alt 09.09.2011, 23:14
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Marc



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  #12  
Alt 09.09.2011, 23:19
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Ich meinte, das ist die Grenze.
passt... wennst aber nimmer fahren darfst, heisst es auch HSW
lass es gut sein..ich verstehs nicht
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Gruß Günni

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  #13  
Alt 09.09.2011, 23:31
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Zitat:
Zitat von BAT Beitrag anzeigen
passt... wennst aber nimmer fahren darfst, heisst es auch HSW
lass es gut sein..ich verstehs nicht
Doch, doch glaub schon dass Du des verstehst!
Drunter darfst, drueber darfst ned, oder?
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Marc



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  #14  
Alt 09.09.2011, 23:41
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HSW ist der höchstschiffbare Wasserstand. Wird dieser überschritten wird die Schifffahrt gesperrt/eingestellt. Denn die Strömung wird zu stark bzw. die Schiffe kommen nicht mehr unter Brücken oder unter Hochspannungsleitungen hindurch.

Guckst Du hier:
http://www.pegeldeutschland.de/pegel.html
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  #15  
Alt 11.09.2011, 19:38
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Sicherlich nur ein Streit um Zentimeter.

Ist der HSW mit 4 m festgelegt, darfst Du noch fahren, doch bei 4 m und 1 Zentimeter nicht mehr. Der Wasserstand ist aber an den Pegeln nicht zentimetergenau ablesbar und jede Ente die vorbeischwimmt, macht einen Wellenschlag, der im Bereich zwischen Fahrerlaubnis und Fahrverbot liegt.

Zu den Gefahren für die Schiffe, die schon genannt wurden, kommen dann auch Gefahren für die Ufer durch Wellenschlag, Durchfeuchtung von Dämmen usw.

Ich denke mal, dass das WSA für die Sperrung der Schiffahrt "Referenzpegel" hat, denn eine Erlaubnis von Riedenburg nach Kelheim zu fahren und dann nicht weiter, bringt nicht wirklich etwas, zumal die Anlegemöglichkeiten an Schleusen und in Häfen beschränkt sind.

Viele Grüße,

Fritz
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Alt 11.09.2011, 21:04
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Zitat:
Zitat von Donausegler Beitrag anzeigen
HSW ist der höchstschiffbare Wasserstand. Wird dieser überschritten wird die Schifffahrt gesperrt/eingestellt. Denn die Strömung wird zu stark bzw. die Schiffe kommen nicht mehr unter Brücken oder unter Hochspannungsleitungen hindurch.

Guckst Du hier:
http://www.pegeldeutschland.de/pegel.html
Zitat:
Zitat von Riedenburgfritz Beitrag anzeigen
Sicherlich nur ein Streit um Zentimeter.

Ist der HSW mit 4 m festgelegt, darfst Du noch fahren, doch bei 4 m und 1 Zentimeter nicht mehr. Der Wasserstand ist aber an den Pegeln nicht zentimetergenau ablesbar und jede Ente die vorbeischwimmt, macht einen Wellenschlag, der im Bereich zwischen Fahrerlaubnis und Fahrverbot liegt.

Zu den Gefahren für die Schiffe, die schon genannt wurden, kommen dann auch Gefahren für die Ufer durch Wellenschlag, Durchfeuchtung von Dämmen usw.

Ich denke mal, dass das WSA für die Sperrung der Schiffahrt "Referenzpegel" hat, denn eine Erlaubnis von Riedenburg nach Kelheim zu fahren und dann nicht weiter, bringt nicht wirklich etwas, zumal die Anlegemöglichkeiten an Schleusen und in Häfen beschränkt sind.

Viele Grüße,

Fritz
ok Leute...das klingt schon logischer

Bei HSW darf noch gefahrene werden (ist eine festgelegte Höhe) wird die überschritten, dann wird die Schifffahrt eingestelllt... hab ich es so richtig verstanden
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ok Leute...das klingt schon logischer

Bei HSW darf noch gefahrene werden (ist eine festgelegte Höhe) wird die überschritten, dann wird die Schifffahrt eingestelllt... hab ich es so richtig verstanden
Servus Guenni,
ja, genau so verstehe ich es auch (wurde mir zumindest von unseren Berufsschiffern auf der Freudenau erklaert).
Das meinte ich auch mit Grenze.
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Marc



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Zitat:
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Servus Guenni,
ja, genau so verstehe ich es auch (wurde mir zumindest von unseren Berufsschiffern auf der Freudenau erklaert).
Das meinte ich auch mit Grenze.
Also jetzt auch mal ein Geschwafel von mir dazu: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Verzeichnis-Rechtsverordnungen-Gesetze/BinSchStrO.pdf Hier könnt ihr nachlesen, was HSW ist. Einfach: BIS HSW darf geschippert werden, darüber im Prinzip nicht mehr. Der Pegel HSW ist aber überall unterschiedlich und kann z.B. für die einzelnen Fahrwasser bei ELWIS abgefragt werden.
Übrigens ist diese Sache recht schwammig gehalten, da das Fahrverbot in der Regel nicht überwacht wird. Die Crux ist nur, wenn was passiert, wird es sehr teuer, da keine Versicherung einen Schaden regulieren wird und auch Einsätze von Rettungsfahrzeugen etc. dann in Rechnung gestellt werden.

...und wen es interessiert, hier nochmal die gängigen Begriffserklärungen in der Binnenschifffahrt: http://www.elwis.de/Binnenwasserstra...serklaerungen/

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Alt 12.09.2011, 10:28
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Zitat:
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ok Leute...das klingt schon logischer

Bei HSW darf noch gefahrene werden (ist eine festgelegte Höhe) wird die überschritten, dann wird die Schifffahrt eingestelllt... hab ich es so richtig verstanden
Man, oh man!

BIS HSW solltest Du schreiben, Du Heudieb. Auch KANNST Du noch fahren, auch wenn die Schifffahrt eingestellt ist. Nur dann auf eigene Gefahr und Risiko.

Außerdem: Der HSW ist nicht überall gleich. Es können Fahrwasser gesperrt und anschließende nicht gesperrt sein.
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Alt 12.09.2011, 12:18
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So, jetzt haben wir alle das gleiche gesagt, nur jeder hat es anders formuliert
HSW kann zur zentimeter Pinklerei ausarten.
Ich wuerde sagen das in der naehe des HSW das Risiko am groessten ist und im Falle einer brenzligen Situation hamse dich doppelt am A...
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