![]() |
|
|||||||
| Führerscheine(e) Binnen, See, SKS,...... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
|
#21
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Servus, ja er darf mit 15 seinen Schein machen aber erst 3 Monate vor seinem 16 Geburtstag die Prüfung. Alleine Fahren darf er erst ab 16. Ich habe den Fall gerade aktuell in meiner Bootsfahrschule. www.bootsfahrschule-glonntal.de So nun zur aktuellen Prüfungsantwort für den Rudergänger. mindestens 16 Jahre alt körperlich und geistig geeignet. Ich hoffe ich konnte helfen. Gruß Roland |
| Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: | ||
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|