Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler - Einzelnen Beitrag anzeigen - Wie Boot einwintern ???
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  #38  
Alt 08.09.2009, 22:07
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Hier ist noch ein Auszig zur Toxiziät und zur Entsorgung von Frostschutzinhalten, bzw. hier in einzelne Stoffe aufgeteilt.

Also soooo schlimm ists auch nicht wenn etwas reinkommt ins Wasser( Kanalisation mit anschliesender Wasserkläreinrichtung)

Der Stoff kann unter speziellen Bedingungen ein Nitrosamin
bilden. Nitrosamine haben sich in Prüfungen am Tier als krebserzeugend
erwiesen.
Angaben zu Ethylenglykol
Prüfungen an Mäusen und Ratten zeigten nach oraler Aufnahme
hoher Dosierungen fruchtschädigende Wirkung, die in einer
Studie an Kaninchen nicht auftrat.
Angaben zu Ethylenglykol
Erfahrungen am Menschen
Mittlere tödliche Dosis 1,2 – 1,5 g/kg, oral, Erwachsene
Bewusstseinsstörungen, Schädigung der Nieren, Schädigung
des Zentralnervensystems: Die angegebenen Symptome/
Diagnosen/Befunde können bei geringen Dosierungen auftreten.
* Zusätzliche Hinweise:
Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten
abgeleitet.
Angaben zu Ethylenglykol:
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des
MAK-Wertes nicht befürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption:
Aus der Gesamtheit der vorliegenden Informationen ergeben
sich keine Hinweise auf eine kanzerogene Wirkung.
12. Angaben zur Ökologie
Ökotoxizität:
Fischtoxizität:
Leuciscus idus/LC50 (96 h): > 100 mg/l
Aquatische Invertebraten:
Daphnia magna(EC50 (48 h): > 100 mg/l
Wasserpflanzen
Algen/EC50 (72 h): > 100 mg/l
Mikroorganismen/Wirkung auf Belebtschlamm:
Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte
biologische Kläranlagen sind Störungen der Abbauaktivität
von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
Persistenz und Abbaubarkeit:
* Angaben zur Elimination:
Versuchsmethode: OECD 301 A (neue Version)
Analysenmethode: DOC-Abnahme
Eliminationsgrad: >70 %
Bewertung: leicht biologisch abbaubar.
Andere schädliche Wirkungen:
Adsorbierbares organisches gebundenes Halogen (AOX): Das
Produkt enthält kein organisch gebundenes Halogen.
Zusätzliche Hinweise
Sonstige ökotoxikologische Hinweise:
Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den
Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. Produkt nicht
ohne Vorbehandlung in Gewässer gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung
Muss unter Beachtung der örtlichen Vorschriften z. B. einer
geeigneten Deponie oder einer geeigneten Verbrennungsanlage
zugeführt werden.
Ungereinigte Verpackungen:
Nicht kontaminierte Verpackungen können wieder verwendet
werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der
Stoff zu entsorgen.
14. Angaben zum Transport
* Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften (ADR RID
ADNR IMDG/GGVSee ICAO/IATA)
15. Vorschriften
* Vorschriften der Europäischen Union (Kennzeichnung) /
Nationale Vorschriften:
EU-Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie)
Gefahrensymbol
Xn Gesundheitsschädlich
R-Sätze:
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
S-Sätze:
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und
Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Gefahrbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
1.2-Ethandiol/Ethylenglykol
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