Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler - Einzelnen Beitrag anzeigen - online webcam - Binneschiff von Decin nach Hamburg (Elbe)
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #37  
Alt 23.04.2016, 18:25
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: Doofdorf
Beiträge: 10.490
Thanks: 11.949
Erhielt 9.933 mal Danke in 5.823 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Riedenburgfritz Beitrag anzeigen
Ich weiß auch nicht, ob das Routine ist, aber vielleicht hatten sie ja irgendwann Grundberührung.
Man sieht ja auf der Donau, wie knapp es am Boden manchmal zugeht.

Viele Grüße,

Fritz
Auch Stahl ist einer Abzehrung unterworfen. Dazu muss es nicht gleich eine Grundberührung sein. Normal reicht da schon Rost, der den Stahl angreift und dünner macht. Dauert zwar Jahre, aber der "Schiffs-TÜV" - durch den Germanischen Lloyd in Deutschland - ist alle 5 Jahre fällig. Und das betrifft, im Gegensatz zum Straßenverkehr - alle Schiffe über 15 Meter (nagelt mich nicht fest, bin zu lange aus dem Geschäft), die sich auf Deutschen Gewässern bewegen (Seewasserstraßen natürlich nicht). Eine der wichtigsten Untersuchungen bei diesem TÜV ist die Ultraschallmessung der Schiffshaut. Aber auch alle anderen technischen Einrichtungen werden überprüft. Ohne dieses Zertifikat darf kein solches Berufsschiff benutzt werden. Ausnahmen bestätigen die Regel: Zum Abwracken und zur Reparatur geht es, und auch eine Verlängerung um max. 1 Jahr ist möglich. Werften machen diese Arbeiten - das Schiff muss ja ans Land - und dann kommt der Sachverständige. Eine recht teure und bei den Schiffsleuten sehr unbeliebte Sache, da es immer einen Zeitausfall bedeutet.

Machen übrigens alle Europäischen Staaten nach einheitlichen Regelwerken.

Ps.: Leerfahrten sind, wie überall im Frachtleben, teuer und werden möglichst vermieden. Zumal ja auch ein Frachtschiff nicht jede Fracht befördern darf und kann. Es gibt da sogenannte "Frachtbörsen", die eine logistische Verteilung organisieren. Muss aber ein Schiff mal wirklich ohne Fracht die Rückfahrt antreten (kommt recht selten vor) dann hat der Eigner schon vorher dies berücksichtigt und in Absprache mit dem Verfrachter auf den Preis aufgeschlagen. Natürlich gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen.....Geregelt ist das übrigens im "Handelsgesetzbuch" - HGB.
Mit Zitat antworten
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag: