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Alt 26.01.2015, 10:05
pafrav
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Zitat von Jalcok Beitrag anzeigen
Hallo Freunde

ich bin hier neu. Ich lebe in der nähe von Passau aber in Österreich. Bin Besitzer von Shetland 535 den ich restauriert habe. Da ich auch Hobbyfischer bin, möchte ich an der Donau ein bisschen Zander, Barsche und Welse fischen.

Ich habe mir bereits informiert wie sieht es mit Bootsanmeldung in DE und AT aus. In AT ist leider die Bürokratie zu groß.

Ich überlege also dass ich mein Boot in DE anmelde. Ist hier jemand der in AT lebt und in DE sein Boot angemeldet hat? Ist das unproblematisch?

Kann mir jemand die Liegeplätze in der Nähe von Passau empfehlen? (siehe Foto)


Danke


Jalcok
Hallo Jalcok,

ich beziehe mich auf Deine Frage im boote-forum.de und kann dir vielleicht einige Tipps zum Fischen geben, hat kein Anspruch auf Vollständigkeit und 100% ige Richtigkeit, ausschlaggebend sind die gesetzlichen oder vereinsinternen Bestimmungen:

Fischen vom Boot aus – vermutlich nur wenn es vor Anker liegt.
Vermutlich kein Schleppfischen erlaubt.
Die genauen Bedingungen werden in den Gastkarten der Vereine beschrieben.
Außerdem ist diese Erlaubnis sicherlich nur für eine bestimmte Strecke, ob Du den gesamten Bereich (wie auf deiner Karte beschrieben) mit einer Erlaubnis abdecken kannst, ich glaube nicht.

Wir in D benötigen einen Staatlichen Fischereischein und können damit bei den Fischer-Vereinen Gastkarten kaufen.
Oder Du bist Mitglied eines Vereins mit dem Fischrecht an der Donau, dann bekommst Du von dort eine Erlaubnis.
Für den Fischereischein in Bayern musst Du eine Prüfung ablegen, für diese Prüfung werden zur Zeit die Vorbereitungskurse durchgeführt, die Prüfung selbst ist meistens am 1. Wochenende im März.

Am besten Kontakt mit einem Fischereinverein in Passau und Umgebung aufnehmen z.B.
http://www.bfv-passau.de/

Hier ist alles nachzulesen:
http://www.lfvbayern.de/gesetzl-best...ngsverordnung/
ein kleiner Auszug aus dem Gesetz:
Gastangler/Urlauber
Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein. (AVFiG, §2). Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung, wenn sie die Befugnis zur selbständigen Ausübung des Fischfangs im Herkunftsland glaubhaft machen, einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 EURO erwerben. Eine Sammlung von über 650 Gastangelgewässern, den Angelführer Bayern, finden Sie im LFV-Shop.
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