Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler - Einzelnen Beitrag anzeigen - Treiben ohne Motor??
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Alt 04.03.2012, 16:01
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Bäriger Bäriger ist offline
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Hallo Herbert,

hab dir den betreffenden Passus aus der Donauschifffahrtspolizeiverordnung kopiert:

Inhalt: § 6.19 Treibenlassen
1. Das Treiben lassen ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht für kleine Bewegungen auf Liege-, Lade-und Löschstellen.
2. Fahrzeuge, die sich Bug zu Berg mit im Vorwärtsgang laufenden Antriebsmaschine zu Tal bewegen, gelten nicht als treibende Fahrzeuge, sondern als Bergfahrer.
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang

Geändert von Wolf b. (04.03.2012 um 17:01 Uhr). Grund: lesbar gemacht
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