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  #1424  
Alt 27.06.2016, 20:58
Der Stromer Der Stromer ist offline
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2016-06-27

Nachricht für die Binnenschifffahrt

Es liegt eine neue RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 27. Jun. 2016 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 1352/2016:

Titel: Anlegeverbot wegen Baggerarbeiten: Ankerverbot, Anlegeverbot, Begegnungsverbot, Überholverbot
Veröffentlicht als: Anordnung
Betreff: Anlegeverbot
Grund: Baggerarbeiten
Betreff gültig von: 5. Jul. 2016 00:00 Uhr
Betreff gültig bis: auf Widerruf

Meldepflicht: normale Meldepflicht
Kommunikationsweg: UKW

Wasserstraße: Donau
km von: 2373,2 (49° 0.602' N 12° 10.667' E)
km bis: 2373,7 (49° 0.804' N 12° 10.397' E)
Örtlichkeit: Fahrwasser Donau

Einschränkung: Ankerverbot, Anlegeverbot, Begegnungsverbot, Überholverbot
Zielgruppe: alle
Richtung: alle Richtungen
Betroffener Bereich:ganz
gültig von: 5. Jul. 2016 00:00 Uhr
gültig bis: auf Widerruf


Zusätzliche Informationen
Ab 05.07.2016 wird im Bereich der Bundeswasserstraße Donau bei der Koppelstelle Kreuzhof zwischen Donau-km 2373,2 und Donau-km 2373,7 eine Fahrrinnenbaggerung durchgeführt.

Das zu diesen Arbeiten eingesetzte schwimmende Gerät ist nach § 3.41 Nr. 2 bzw. § 3.27 der Anlage A zur DonauSchPV bezeichnet.

Der Arbeitsbereich ist gemäß Anlage 7 zur DonauSchPV mit den entsprechenden Schifffahrtszeichen gekennzeichnet.

Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?mod...B_ID=1352/2016


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