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Thema: Rundreise
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  #33  
Alt 03.01.2018, 15:15
Benutzerbild von howi
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Zitat:
Zitat von Odessa Beitrag anzeigen
Dasstimmt leider nicht ganz: In der Sportbootführerscheinverordnung steht "< 20 m, auf dem Rhein < 15 m", also 19,99 m bzw. 14,99 m. Dieser eine Zentimeter ist mein Problem. Für das Stück auf dem Rhein in D würde ich es riskieren, aber wie ist das auf der Donau? Gilt einfach der deutsche SBF, also < 20 m? Dann ist alles im Lack. Oder gibt es da eine Rhein-ähnliche Regelung?
Per Definition: Ohne Bugspriet und ohne Ruder Hilft das weiter

Zitat:
Beim Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) handelt es sich um den amtlichen Sportbootführerschein zum Führen eines Sportbootes auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Ein Sportboot ist dabei ein nicht gewerbsmäßig verwendetes Fahrzeug von weniger als 20 m Länge (ohne Ruder und Bugspriet), ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur hilfsweise mit einem Treibsegel von höchstens 3 m² Fläche fortbewegt werden.[1] Sportboote mit einer Antriebsmaschine, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 kW (15 PS) beträgt, sind von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen.[2] Auf dem Rhein liegt die Grenze bei 3,68 kW (5 PS).[3] Der SBF Binnen wird für die Antriebsarten Antriebsmaschine und Segel erteilt; beide Antriebsarten werden dabei in einem gemeinsamen Dokument bescheinigt.
Edit: Jetzt habs ich es erst gelesen Du hast 15 Meter eingetragen
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