Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler - Einzelnen Beitrag anzeigen - Untiefe Sportbootschleuse Bad Abbach Unterwasser
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Alt 21.09.2009, 13:02
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
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Standard Untiefe Bad Abbach

Hallo Bernd,

Bitte keine voreiligen Schreiben verbreiten.
Für alle Schleusenanlagen, egal ob groß oder klein, ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zuständig. Dieses Ministerium hat die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen der WSV (Wasser und Schfffahrtsverwaltung des Bundes) übertragen und diese Verwaltung an die Regional zuständigen WSA (Wasser und Schfffahrtsverwaltung) in unserem fall Regensburg, übertragen.

Da der Bund den Unterhalt der Bundeswasserstrassen nicht aus eigener Tasche (Steuergelder) bezahlt, muss also die Großschifffahrt dafür aufkommen. Es gibt da eine Zahlstelle in Koblenz (glaube ich), die da zuständig sind.

Auch die Sportbootfahrer, und zwar alle, zahlen für den Unterhalt über die Mitgliedsbeiträge der Verbände (DMYV etc.) an den Bund Gebühren zum Unterhalt der Anlagen und nicht die einzelnen Schifflesfahrervereine. Die zahlen nähmlich ihre Mitgliedsbeiträge an den DMYV.

Auch würdest Du (als Club) Dich strafbar machen, wenn Du auf eigene Kosten ein Baggerschiff dort arbeiten liessest. Die WaschPo und das WSA wären sofort dabei! Es ist halt eine Angelegenheit des Bundes und nicht, wie Deine Garragenzufahrt, Dein Privatvergnügen!

Also: Eigeninitiative gut und schön, aber hier vollkommen fehl am Platze.

Was mich stutzig macht, ist, dass das WSA behauptet, im regionalen Handbuch ist auf die mangelnde Wassertiefe im Unterwasser Bad Abbach hingewiesen! Ich habe die Stelle noch nicht gefunden, aber wenn das so ist, haben alle Schifflesfahrer, die da durch sind, obwohl ihnen der Tiefgang ihrer Boote bekannt war, grob Fahrlässig gehandelt. D.h.: Schaden selbst tragen und kein Versicherungsschutz!

Wenn jetzt ein Schifflesfahrer auf die Idee kommt, zu sagen, ich habe das nicht gewust, wird ihn die WaschPo fragen, Wo ist denn ihr Handbuch? Es muss zwingend an Bord eines jeden Schiffes sein und der Schiffsführer hat sich VOR befahren der Strecken über diese kundig zu machen. Tut er das nicht, macht er sich Strafbar. Und zwar keine Ordnungswidrigkeit, sonder Straftat (Gefährdung des Schiffverkehrs und so, richtig heftig).

So, als erstmal Füße ruhig halten und im Handbuch lesen. Steht da NICHTS über Tauchtiefe Unterwasser Bad Abbach drin, können wir weiter aktiv werden. Aber das wird dann wohl nur mit Hilfe des DMYV gehen.
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