Dieter
Zitat:
Aber auch heute bekommst Du die Genehmigung für Wanderfahrten (Rudern, Paddeln) auf diesen Teilen der Donau leider nur noch für max. 5 Fahrten im Jahr.
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Meines Wissens sind nur gewerbliche Fahrten (z.B. Floßfahrten) genehmigungspflichtig.
Ist mir das Allerneueste, dass private Fahrten genehmigungspflichtig wären.
1. Wie soll das kontrolliert werden? Die Boote sind ja nicht kennzeichnungspflichtig.
2. Mit Ausnahme von Naturschutzgebieten gibt es für Kleinfahrzeuge in ganz Deutschland keine Einschränkungen.
Ich bin selbst oft genug mit Kanuclub oder alleine von Vohburg bis Kelheim "unkontrolliert" und unbeanstandet gefahren.
Die Donau ist ab Weltenburg bis Ingolstadt teilweise noch so flach, dass die Fahrt mit einem Motorboot kein Vergnügen wäre.
Viele Grüße,
Fritz