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Thema: Neckar 2015
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Alt 10.08.2015, 15:19
Benutzerbild von schomuc
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Hi,
die Liege-Situation Hirschhorn hat sich etwas geklärt. Ich hänge vereinfachend die beiden Mails dran. Kurzer Hinweis zum Steg unterhalb Slipsteg und dortigen landseits angebrachter Informationen seitens der Gemeinde: diese fehlen, sonst hätte ich selbstverständlich dort nicht für 1 Nacht festgemacht. Ich gebe der Gemeinde Hirschhorn einen Hinweis.

lg
Schorsch




WSA Heidelberg
3-213.3-Ne/97-Ne/212


Sehr geehrter Herr ...,

nachstehend möchte ich Ihre Fragen, die Sie mit E-Mail vom 31.07.2015 an uns gerichtet haben, entsprechend meiner Aktenlage beantworten.

Die Slipanlage mit dem unterstromig gelegenen Steg (Neckar-km 46,9) wurde der Stadt Hirschhorn vom WSA Heidelberg nach § 31 WaStrG strom- und schifffahrtspolizeilich genehmigt. Da die Fahrrinne hier sehr nah am Ufer verläuft, wurde in
Nebenbestimmungen der Genehmigung geregelt, dass hier keine Fahrzeuge stillliegen dürfen. Sportboote oder sonstige Fahrzeuge dürfen hier also nur kurzfristig im Rahmen des Slippens festmachen.
Grundsätzlich ist der Genehmigungsinhaber für die Einhaltung der Nebenbestimmungen der strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung (ssG) verantwortlich. Meines Wissens ist im Bereich der Anlage eine Beschilderung mit Nutzungshinweisen vorhanden. Eine Kennzeichnung mit Schifffahrtszeichen wurde bisher nicht erwogen, da seit der Errichtung der Anlage keine Beschwerden oder sonstige besondere Vorkommnisse aktenkundig geworden sind.

Die Anlegestelle für Kleinfahrzeuge im Bereich der Ufermauer unterhalb der Wehranlage (Neckar-km 47,270- 47,360) wurde ebenfalls der Stadt Hirschhorn genehmigt. Nach der ssG ist die Anlage durch zwei Schifffahrtszeichen A.5 mit Richtungspfeil und Zusatzschild zu kennzeichnen. Gemäß den Ihrer Nachricht beigefügten Bildern sind die Schilder ganz offensichtlich in keinem ordnungsgemäßen Zustand. Ich gehe davon aus, dass sich mein zuständiger Außenbezirk in der Sache bereits mit der Stadt Hirschhorn in Verbindung gesetzt hat.
Ich danke Ihnen aber für die Hinweise und werde mich auch persönlich mit den Verantwortlichen bei der Stadt Hirschhorn in Verbindung setzen.

Ich hoffe, Sie hatten im Übrigen eine angenehme Zeit bei uns am Neckar.

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

xxxx (Datenschutz ...)

Wasserstraßenüberwachung
Montag bis Freitag Vormittag

Telefon +49 (0)6221- xxx
Telefax +49 (0)6221- xxx
xxxx@wsv.bund.de

Wasser- und
Schifffahrtsamt Heidelberg
Vangerowstraße 12
69115 Heidelberg

www.wsv.de



Von: xxx_Web [mailto:]
Gesendet: Freitag, 31. Juli 2015 13:09
An: WSA Heidelberg
Betreff: Neckartour WSA Anfrage w/ Hirschhorn


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war kürzlich in Hirschhorn. 2 Fragen hätte ich in diesem Zusammenhang

Steg unterhalb Slipanlage
· Der Steg und Slip gehört offenkundig der Gemeinde Hirschhorn
· Es ist wasserseitig kein Hinweis auf Liegeverbot
· Ich lag dort über Nacht (wetterbedingt), hatte 360°-Licht gesetzt, ganz am Ende des Steges
· dennoch wurde ich von anwesenden Schiffsführern ermahnt, dass hier Liegeverbot sei

Könnten Sie mich bitte über die exakte Rechtslage aufklären bzw. wer für Anbringung von
è Schildern (z.B. Liegeverbot weil Einsatzstelle z.B. THW) zuständig ist.

Aufgrund dieser Hinweise habe ich mein Schlauchboot, 3 m, am nächsten Morgen umgesetzt
an die Kaimauer Hirschhorn. Auch hier wurde ich irritiert.
· ein offizielles Liegeverbotsschild, gut wasserseitig erkennbar
· ein weiteres Schild, kurz oberhalb bergwärts Farben verwaschen, damit widersprüchlich
è Wer ist für dieses 2.Schild zuständig (die ehemals roten Farbe sind ausgebleicht und
sorgen damit für Irritationen)

Herzlichen Dank und beste Grüße aus München

xxxx
__________________
Die größten Kritiker der Elche
waren früher selber welche
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