Das ist ja mal ne gute Meldung. Boot ziehen an Sonn- und Feiertagen nun auch mit Sprinter, Ducato möglich...
§30 STVO wurde geändert !
Zitat ADAC:
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:
• Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen
• Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
• Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.