Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler - Einzelnen Beitrag anzeigen - LKW - Änderung Sonntagsfahrverbot
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Alt 22.09.2009, 21:50
Benutzerbild von howi
howi howi ist offline
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Zitat:
Zitat von howi Beitrag anzeigen
Das ist ja mal ne gute Meldung. Boot ziehen an Sonn- und Feiertagen nun auch mit Sprinter, Ducato möglich...

§30 STVO wurde geändert !
Zitat ADAC:

Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:

• Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger

• selbstfahrende Arbeitsmaschinen


• Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen

Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.


Quelle: ADAC Download
Weil in der letzten Boote Zeitschrift (09/2009) eine Leserfrage zu diesem Thema gestellt wurde.......

Zitat:
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.


Darf nun das Gespann eine zul. Gesamtmasse von bis zu 3,5t. haben, oder der LKW bis 3,5t. Gesamtmasse ?

Es heisst ja: ...hinter LKW mit einer....
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