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Thema: Flaggenrecht
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Alt 14.05.2011, 20:08
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Hannibal Hannibal ist offline
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Ich krame mich da grad mal so durch das Thema und stelle fest das selbst die, die es wissen sollten dies scheinbar nicht tun...
So schreibt der DMYV:

Zitat:
Nationalflaggen anderer Länder
Sehr sensibel sollte man bei Auslandstörns die Frage der Gastlandflagge behandeln.
Üblich ist es, bei Auslandstörns zusätzlich zur eigenen Nationalen die Nationale des Gastlandes zu zeigen.Diese sollte grundsätzlich höher an einem Mast wehen als die eigene Nationale. Optimal ist der Platz an der Saling (Querstange am Mast) auf der Steuerbordseite.
Wenn diese Anbringung nicht möglich ist, gelten als Ausweichmöglichkeiten:
a) steuerbordseitig am Geräteträger
(es sei denn, dort weht schon die Nationale).
b) als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock
am Bug gefahren wird.
c) über der Nationalen am Flaggstock am Heck. (Dies ist zwar für
Traditionalisten ein Fehltritt, aber besser als gar keine).
Man beachte dabei Punkt C, der einem im Extremfall richtig Ärger einbringen kann, denn sinngemäß bedeutet es das Boot wurde an das Land übergeben (ausgeflaggt, besetzt, aufgebracht) dessen Flagge die obere ist.

Ich glaub so genau weiß keiner wie es richtig geht

Der Gesetztestext findet sich hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesre...grg/gesamt.pdf
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