Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler - Einzelnen Beitrag anzeigen - Durchfahrtshöhen Deggendorf-Passau
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Alt 06.05.2010, 13:27
Der Stromer Der Stromer ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf b. Beitrag anzeigen
Für Segler ist gar nix vorgeschrieben, Dieter.
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm


Ich hab ihm die entsprechenden Seiten aus dem weska gescannt und angehängt. Das wird dann vermutlich alles sein was er an Unterlagen dabei hat.
Die Durchfahrtshöhen sind dort mit Li.Hö.ü.HSW angegeben.
http://www.verkehr.co.at/templates/v...ossar=h&id=662
Hallo Wolf und @!

Dein Link oben, Wolf, ist für die Deutsche Donau nicht relevant! Es steht .at dahinter.

Also, ich hab da mal ein bisschen gesucht (wer suchet, der findet meist auch)

Also 1.) Dein Segler MUSS die "Donauschifffahrtspolizeiverordnung" kurz DonauSchPV an Bord haben.
Siehe auch eben in dieser DonauSchPV auf Seit 195 §8.35, da wird nämlich der § 1.11 von Seite 39 geändert, und zwar bis mindestens 2013. Ende der Fahnenstange! (Man soll immer das GANZE Werk lesen, und nicht nur das, was einem gerade so gefällt, trifft auch auf alle Anderen Sportbootfahrer zu, die hier in letzter Zeit der Meinung waren, diese Verordnung braucht nicht mehr an Bord zu sein ) ZUSÄTZLICH ist noch der Regionale Teil dieser Verordnung mit zu führen.

Die DonauSchPV findet der geneigte Schifflesfahrer hier: www.elwis.de/altes-Schifffahrtsrecht/downloads/pdfs/DonauSchPV.pdf

in der Fassung vom 03. März 2010, also ganz aktuell!

Ist allerdings mit 3,9 mb nicht ganz klein und kann daher auch im Forum nicht veröffentlicht werden.

Zum Segeln auf der Donau allgemein: Es ist NICHT verboten, siehe hier:

http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm

aber mit sehr vielen Auflagen verbunden und daher ist es wohl besser, immer unter Maschine zu fahren. Auch hängt das ganz einfach damit zusammen, dass die Regelung "Segelboot unter Land hat immer Vorfahrt" hier nicht auf den Berufsverkehr an zu wenden ist. DER wird nämlich keinem Segler ausweichen (können)! Auch ist es m.E. einigermassen vermessen, auf einem Fluß, der offiziell als "Gebrigsfluss" eingestuft ist, Segeln zu wollen

Durchfahrtshöhen bei HSW (den Begriff habe ich vorgestern gesucht Alzi läßt grüßen ) sind in Deiner Aufstellung nicht ganz korreckt, Wolf. Der Segler sollte sich diese bei ELWIS herunterladen: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...tler-Donau.pdf
Stand: 18.06.2009,

und hier
http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...rtler-Main.pdf
zu finden.

Für alle Anderen Böötlesfahrer: da steht dann auch was über Bad Abbach, Sportbootschleuse und Wasserstände drinn:
Die maximale Tauchtiefe Unterwasser Sportbootschleuse Bad Abbach beträgt Pegel Oberndorf MINUS 120 cm!!!!!!!!

Die Pegelstände sind für Euch jeden Tag frisch hier im Forum nachlesbar.

Geändert von Der Stromer (06.05.2010 um 14:44 Uhr).
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