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  #699  
Alt 01.12.2015, 20:17
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berater berater ist offline
Oberleutnant zur See
 
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Hallo,
in Beitrag #659 hat Der Stromer einen Link gepostet über Vorschriften in Österreich. Demnach soll man beim Befahren österreichischer Gewässer einen Internationalen Bootsschein vorweisen können. Dumm gelaufen - ich habe einen normalen deutschen Kennzeichenausweis. Hätte ich mir zuerst den IBS geholt, hätte ich dessen Kennzeichen mitverwenden können. So brauche ich den IBS zusätzlich.
Frage: wie ist das in der Praxis? Bestehen die österreichischen Behörden im Fall des Falles auf dem IBS oder erkennen sie ggf. auch den deutschen Kennzeichenausweis plus Eigentumsnachweis an? Hat damit jemand Erfahrung?
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Wolfgang
der beratungsresistente Berater
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