Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler - Einzelnen Beitrag anzeigen - Pflicht zur Flaggenführung auf der Donau?
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 25.05.2015, 09:57
Benutzerbild von Riedenburgfritz
Riedenburgfritz Riedenburgfritz ist offline
Korvettenkapitän
 
Registriert seit: 12.05.2011
Ort: Rieden
Hafen: Steinberger See
Mein Boot: Kleinkreuzer Flying Cruiser F
Bootsname: Fürchtenichts II
Betriebsstunden aktuelle Saison: 5
Beiträge: 604
Thanks: 1.783
Erhielt 654 mal Danke in 347 Beiträgen
Meine Stimmung: entspannt
Standard Flaggenrecht

Zitat:
Ausnahme: Auf der Donau und der Oder besteht für jedes Fahrzeug die Pflicht zur Führung der Nationalflagge.
Dieser Satz stammt aber nicht aus dem Flaggenrecht sondern aus der Donauschifffahrtsstrassenverordnung. Da es m.W. auch eine Grössenvorschrift für die entsprechenden Flaggen gibt, wäre es lächerlich, diese Flaggen ob ihrer Größe auch für Kleinfahrzeuge vorzuschreiben.

Wo Du einen Widerspruch zu erkennen meinst, hast Du einen bereits vom ADAC kommentierten Beitrag (ab "dies bedeutet"...) und nicht das pure Flaggenrecht zitiert.


Viele Grüße,

Fritz
__________________
Meine private Homepage:
www.riedfritz.de
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: