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Alt 27.01.2015, 07:30
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Steht so beim WSA drin:
"Die amtlichen Kennzeichen können - nach neuester Rechtslage - nur für Personen deutscher Staatsbügerschaft oder mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden."

Demnach kann ein Deutscher- oder in D lebender EU Bürger-oder ein aus Drittstaaten hier lebender,- sein Boot immer dort anmelden, egal wo es sich befindet.

Ja...ich kenne auch einige die bis 2012, ihre Boote als Eu-Bürger, ohne Wohnsitz in D angemeldet hatten, vor allem Slowenen nutzten diese Lücke um ihre komplizierten Vorschriften zu umgehen.

Geändert von glumpo (27.01.2015 um 12:55 Uhr).
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