Im Hafen ist sicher, wie wir es alle tun, keine "Wache" an Bord erforderlich. In bestimmten Gewässern, zum Beispiel im MDK, muss bei festgemachtem Boot eine
geeignete Person an Bord sein. Muss aber kein Befähigungspatent haben. Das ist jeweils für das Gewässer festgelegt. Diese "Bordwache" muss halt in bestimmten Situationen, z.B. Loskommen einer Leine, reagieren können, entweder selbst oder Hilfe herbeirufen können. Also muss auch am Wartesteg im MDK eine Person an Bord sein, wenn der Schiffsführer Einen zum Bedienen der Bootsschleuse hochgeschickt hat und persönlich hinterher geht um nachzusehen, warum nichts weitergeht. Siehe Frage am Anfang der Diskussion. Also in diesem speziellen Fall mindestens 3 Besatzungsmitglieder. Oder Hochbrüllen zur Schleusenbedienung. Meine Frau nimmt immer ihr Handy mit, wenn sie mich schleust, dann kann ich sie mit meinem Handy erreichen. War schon gelegentlich hilfreich.
Das Ganze ist recht schwammig und ist sicher nicht für uns Böötchenfahrer formuliert. Man hat wohl nur an die Berufsschifffahrt gedacht.
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