Hallo DF'ler
also ich lese die NfB so, dass eine Sperrung dann vorliegt, wenn der HSW (Höchste Schifffahrtswasserstand) erreicht wird. Ich denke man muss die NfB in Verbindung mit dieser Seite
http://www.elwis.de/mvc/main_notempl...fbid=1069/2010 lesen, wo die HSW aufgeführt sind. Alles andere wäre nicht logisch, denn dann müsste es ja "vollständige Sperrung wegen Hochwasser" heißen. Der Schiffsführer muss sich also für seinen Streckenabschnitt über den HSW und den aktuellen Wasserstand informieren und dann entscheiden, ob er fahren darf oder nicht.
Dem Dieter muss ich allerdings recht geben, dass ein Fahren bei so hohem Wasserstand viel zu gefährlich ist.
Viele Grüße
Christian