Zitat:
Zitat von Der Stromer
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Für Segler ist gar nix vorgeschrieben, Dieter.
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm
Ich hab ihm die entsprechenden Seiten aus dem weska gescannt und angehängt. Das wird dann vermutlich alles sein was er an Unterlagen dabei hat.
![tja](images/smilies/e035.gif)
Die Durchfahrtshöhen sind dort mit Li.Hö.ü.HSW angegeben.
Zitat:
HÖCHSTER SCHIFFFAHRTSWASSERSTAND (HSW)
entsprechend den Richtlinien der Donaukommission der Wasserstand, der einem Abfluss mit einer Überschreitungsdauer von 1% entspricht. Für die Bestimmung der Abflussdauerlinie wird eine Periode von 40 Jahren herangezogen.
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http://www.verkehr.co.at/templates/v...ossar=h&id=662