Hallo,
in Österreich gilt die 15 PS Regel (leider) nicht:
Siehe MinisteriumsHP:
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schi...sfuehrung.html
Keinen österreichischen Befähigungsausweis brauchen:
- ausländische Führerinnen/Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt, die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist;
- ausländische Führerinnen/Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen;
- Führerinnen/Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW, außer die Fahrzeuge dienen der gewerbsmäßigen Schifffahrt oder Schulungszwecken
LG, N