In Schlögen von Franz explizit darauf hingewiesen worden:
Empfohlene Mindestausrüstung für Sportfahrzeuge auf Binnengewässern:
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Ohnmachtsichere Rettungsweste für jede Person an Bord
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Feuerlöscher der Brandklasse ABC entsprechend DIN 14406, amtl. geprüft (Gültigkeit ?)
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pyrotechnische Signalmittel
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Lenzpumpe, Ösfass und Eimer
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Erste-Hilfe-Ausrüstung
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Taschenlampe
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Gewässerkarten
Zusätzlich wird empfohlen:
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Sicherheitsgurte mit Karabinerhaken in ausreichender Anzahl
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Nebelhorn
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Rettungsring
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Anker mit ausreichend langer Leine oder ausreichend langer Kette
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Radar-Reflektor
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zwei Paddel oder Riemen, Bootshaken
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Schleppleine
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Treibanker
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UKW-Sprechfunkanlage
�� eine rote Flagge, Mindestmaß 60x60 cm, zur Kennzeichnung bei Manövrierunfähigkeit
Ausserdem:
Die Donauschifffahrtspolizeiverordnung, auch in digitaler Form gültig.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...-moXFXD3fJF6HA