Bei Wikipedia findet sich unter "Sportboot" der folgende Satz: Nach der Deutschen BinSchStrO sind Sportboote Kleinfahrzeuge, wenn sie nicht länger sind als 20m.......usw.
So klar steht das in der Verordnung aber nicht. Es ist schon alles etwas verschwommen. Vielen Dank für die Diskussion, ich sehe jetzt etwas klarer, werde die Schleuse aber trotzdem nicht als "Kleinfahrzeug" rufen.
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