In der Broschüre steht zum Glück, so gut wie alle von uns sind nicht ausrüstungspflichtig.
Zitat:
1.3.2 Fahrzeuge, die ausgenommen sind
Für folgende Fahrzeuge gilt keine Ausrüstungs-
verpflichtung mit einem Inland AIS Gerät:
- Fahrzeuge von Schubverbänden und gekuppelten Fahrzeugen, ausgenommen das Fahrzeug, das die Hauptantriebskraft stellt,
- Kleinfahrzeuge, ausgenommen
Fahrzeuge der Polizei, die mit einem Radargerät ausgerüstet sind, und Fahrzeuge, die ein Schiffsattest nach derRheinschiffsuntersuchungsordnung oderein nach dieser Verordnung als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzen,
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