Ich kann dir in dem Falle nur sagen: Es lebe der kleine Unterschied! Von deinen ausführungen steht bei uns kein Wort im Gesetz! Bei uns ist definitiv aussagekräftig nur der Abstrahlwinkel der Nav-Lichter, der aber sowieso ident mit den euren ist. Ich habe auch vom rot/grün Buglicht auf getrennte Lichter gewechselt, da mir das eine Anzeige im Raume Strkm 1900 einbrachte da
thebigfatherhimself (Strommeister)
der ansicht war diese Befeuerung
ist auf der Donau nicht zulässig! Obwohl das Schlauchi einige Monate vorher die wiederkehrende Zulasssugsprüfung der Nö Landesreg. positiv in den Schiffspapieren eingetragen, gemacht hat.
Ich musste eine ausserordentliche Überprüfung beantragen um von der Anzeige unkorrekter Lichterführung loszukommen. Im Endeffekt hat mir die Vergebührung der Anträge und Überprüfungsgebühren das selbe gekostet wie wenn ich die Strafe gleich selbst bezahlt hätte....dafür hatte ich nachher eine reingewaschene Weste..
Wennste im Ösiland auf der Donau unterwegs bist und so ein komisches mausgraues Stahlboot mit nem blauen Rhombus drauf setzt dir rot merke:
der
ist allwissend!!
sowie ganz wichtig!
§1 der
hat immer recht!
§2 Sollte der
ausnahmsweise einmal nicht recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft! (weil er sitzt prinzipiell am längeren Ast!!)
Aber ich habe in dem viertel Jahrhundert das ich auf der Donau unterwegs bin wirklich pfundige Strommeister auch erlebt...ist die mehrzahl davon....Ist immer meistens nur 1
der den ganzen Stand vermiest!
ein Schiffsführer der ned säuft, ist wie ein Motor der ned läuft!
lg felix