Zitat:
Zitat von Bäriger
Hallo Herbert,
hab dir den betreffenden Passus aus der Donauschifffahrtspolizeiverordnung kopiert:
Inhalt: § 6.19 Treibenlassen
1. Das Treibenlassenistverboten.DiesesVerbotgiltnichtfürk leineBewegungenaufLiege-,Lade-undLöschstellen.
2. Fahrzeuge,diesichBugzuBergmitimVorwärtsganglaufend enAntriebsmaschinezuTalbewegen,geltennichtalstreib ende Fahrzeuge, sondern als Bergfahrer.
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![Biggrin5](images/smilies/biggrin5.gif)
Ich kann mich doch so ganz dunkel daran erinnern, dass dieses Papier JEDER Böötlifahrer an Bord haben muss. Oder liege ich da (mal wieder) falsch?
![daumen](images/smilies/k025.gif)
Aber der Hinweis ist gut. Mache ich gleich. Ist dann unter "Nachrichten" zu finden.