Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

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-   -   Deutschen TÜV in Österreich machen lassen, geht das? (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=3311)

Der Stromer 03.05.2012 13:19

Zitat:

Zitat von Wolf b. (Beitrag 138823)
Laß das nicht unsere Ösis lesen Dieter. lol27lol27lol27
Da kommt dann der Esterhazy. :biggrin5:

:biggrin5: Aber Wolf! Der ist doch erst aus seiner Heimat vor den Muselmanen abgehauen. Und als dann bei den Habsburgern noch Andere waren, die vor den Türken Angst hatten, hat er sich das Schwert seiner Vorfahren von den Verwandten ausgeliehen und heftig (mit den Anderen) draufgehauen. Dafür hat er dann das Burgenland (leer, öde und verlassen) von den Habsburgern geschenkt bekommen.:658:

Der Stromer 03.05.2012 13:26

:biggrin5:Äh, war da was wegen "Dampfkessel-Überwachungsverein"? (tja)(tja)

Wolf b. 03.05.2012 17:14

Hab jetzt Antwort vom Tüv.
Geht definitiv nicht auf legalem Weg im Ausland.

Der Stromer 03.05.2012 17:54

:biggrin5: Hast Du etwa geglaubt, dass sich irgend ein Staat in seine Hoheitlichen Aufgaben rein pfuschen läßt? Confus Und das gerade bei Österreich und Deutschland?lol27

Bis vor ca. 20 Jahren war es ja noch nicht einmal möglich, Dein in z.B. Amberg zugelassenes Fahrzeug in Hessen prüfen zu lassen.Confus

Aber Spaß beiseite: Ab 01. Juli 2012 wird eine ab 2 Monate "Verspätete" HU für den Halter teuer: 20,- € erhöhte Gebühr für die HU. Das einzig positive: diese HU gilt ab dem Tag der Abnahme und wird nicht zurück Datiert. Das gilt für ALLE Fahrzeuge, die HU-Pflichtig sind. Auch Bootstrailer!

Wolf b. 03.05.2012 18:09

Du machst Witze. MotzMotzMotz
Mein Tüv ist um 3 Jahre überzogen! :biggrin5:

Bis vor 2 Jahren ging deutscher Tüv in Ungarn und auch in Spanien. ;)

Palmyra 04.05.2012 07:39

Zitat:

Zitat von Wolf b. (Beitrag 138907)
Du machst Witze. MotzMotzMotz
Mein Tüv ist um 3 Jahre überzogen! :biggrin5:

Bis vor 2 Jahren ging deutscher Tüv in Ungarn und auch in Spanien. ;)


Moing

hab gelesen bei Ueberziehung von mehr als 8 Monaten kostet das 40 Euro und 2 Punkte (alt) in Flensburg.

Musst dir was ueberlegen ... sag einfach Bootsanhaenger war im Ausland .... stand nur am See ..... Ruecktransport evt. mit sogenannter "roter Nummer" .

Das Problem haben auch viele mit Wohnanhaengern die irgendwo im Ausland stehen .... da gibt es hoffentlich eine Sonderregelung ConfusConfusConfus

Wolf b. 04.05.2012 08:23

Zitat:

Zitat von Palmyra (Beitrag 138937)
Das Problem haben auch viele mit Wohnanhaengern die irgendwo im Ausland stehen .... da gibt es hoffentlich eine Sonderregelung ConfusConfusConfus

Moin Peter,
Sonderregelung gibt es dafür keine.
Das wäre wirklich mein ein Punkt, wo ein neues Gesetz von Nöten wäre.
Rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen etc. gilt alles nicht im Ausland. **würg**

Fest steht mittlerweile, ich fahre nicht ohne Tüv.
Im Zweifel werfe ich das Boot für ein paar Tage ins Wasser und ziehe den leeren Trailer mit dem Panda nach Passau zum Tüv. In Österreich wurde ich noch nie aufgehalten und halte das Risiko für vertretbar.

Palmyra 04.05.2012 08:39

Zitat:

Zitat von Wolf b. (Beitrag 138941)
Moin Peter,
Sonderregelung gibt es dafür keine.
Das wäre wirklich mein ein Punkt, wo ein neues Gesetz von Nöten wäre.
Rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen etc. gilt alles nicht im Ausland. **würg**

Fest steht mittlerweile, ich fahre nicht ohne Tüv.
Im Zweifel werfe ich das Boot für ein paar Tage ins Wasser und ziehe den leeren Trailer mit dem Panda nach Passau zum Tüv. In Österreich wurde ich noch nie aufgehalten und halte das Risiko für vertretbar.

Moing Wolf,

dann kriegst die Strafe und die Punkte ... dies sollte vermieden werden .... ConfusConfusConfusConfus

Der Stromer 04.05.2012 13:20

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von Wolf b. (Beitrag 138907)
Du machst Witze. MotzMotzMotz
Mein Tüv ist um 3 Jahre überzogen! :biggrin5:

Bis vor 2 Jahren ging deutscher Tüv in Ungarn und auch in Spanien. ;)

Deutscher TÜV auch nur, weil diese Staaten keine eigene Prüforganisation hatten (damals). Heute ist das auch anders.

Und TÜV-Überziehung:**weinen**Leider nein!

ferenc 04.05.2012 14:40

Zitat:

Zitat von Wolf b. (Beitrag 138941)
Rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen etc. gilt alles nicht im Ausland. **würg**

Hallo Wolf, das stimmt nicht ganz. Hinsichtlich der Kurzzeitkennzeichen muß ich Dir widersprechen. Wir hatten genau dieses Thema, als wir vor ein paar Wochen unser Boot aus Deutschland holten. Der Trailer mit grünen Kennzeichen wurde abgemeldet und dann mit Kurzzeitkennzeichen überführt. Die Zulassungsstelle Schwabach meinte zwar zunächst das Vorhaben sei unzulässig musste mir aber dann zustimmen, das meine Versicherungsdoppelkarte eindeutig nebst grüner Versicherungsbescheinigung ausgefertigt wurde und ausdrücklich die Fahrt im Ausland zuließ.

Aber dazu müsstest Du Deinen Trailer vorher abmelden, dann Tüv vorführen und dann erneut anmelden :banghead:

Hast Du niemanden, der sich den Trailer hinten auf einen Hänger, evtl auf einen 2 Trailer packt und nach Passau bringt?

Gruß Frank


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