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-   -   Schleusenkanal Bad Abbach Geschwindigkeitsbeschränkung ? (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=5461)

howi 10.07.2017 09:48

Schleusenkanal Bad Abbach Geschwindigkeitsbeschränkung ?
 
Zitat:

Zitat von naabtalskip (Beitrag 188203)
ggf. nur in den Schleusenkanälen, z.B. Bad Abbach wie im MDK 13 km/h.

Im Schleusenkanal Bad Abbach gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung !
Ich hab, nach einigen unterschiedlichen Meinungen hier, persönlich einen WaSchPo gefragt, der mir völlig unverständlich über die Frage, die Antwort gab.......

Der Hanseat 10.07.2017 12:04

Zitat:

Zitat von howi (Beitrag 188216)
Im Schleusenkanal Bad Abbach gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung !
Ich hab, nach einigen unterschiedlichen Meinungen hier, persönlich einen WaSchPo gefragt, der mir völlig unverständlich über die Frage, die Antwort gab.......

Olaf in 2010 rauschte die Waschpo Regensburg (kein Einatz) im Schleusenkanal Bad Abbach an uns vorbei, dass es schon schwere See gab, wir haben uns kräftig beschwert und eine Entschuldigung über Funk erhalten.
Es gab damals keine Geschwindigkeitsbegrenzung.:banghead:

howi 10.07.2017 12:05

Zitat:

Zitat von Der Hanseat (Beitrag 188224)
Es gab damals keine Geschwindigkeitsbegrenzung.:banghead:

Heute auch noch nicht duschen

naabtalskip 10.07.2017 15:15

Danke!! Wußte ich nicht.für mich ist vom Uferschutz her kein Unterschied zum MDK und schneller als 7,5 kn wird ohnehin schwierig und teuer.
Gruß F.-J.

Zitat:

Zitat von howi (Beitrag 188216)
Im Schleusenkanal Bad Abbach gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung !
Ich hab, nach einigen unterschiedlichen Meinungen hier, persönlich einen WaSchPo gefragt, der mir völlig unverständlich über die Frage, die Antwort gab.......


naabtalskip 10.07.2017 15:19

Im Zweifelsfall gilt bei der Waschpo sowieso: Gefahr in Verzug! Kann nachträglich begründet werden. Aber in diesem Fall durften sie ja durchbrettern.

Zitat:

Zitat von Der Hanseat (Beitrag 188224)
Olaf in 2010 rauschte die Waschpo Regensburg (kein Einatz) im Schleusenkanal Bad Abbach an uns vorbei, dass es schon schwere See gab, wir haben uns kräftig beschwert und eine Entschuldigung über Funk erhalten.
Es gab damals keine Geschwindigkeitsbegrenzung.:banghead:


howi 10.07.2017 15:42

Zitat:

Zitat von naabtalskip (Beitrag 188231)
....für mich ist vom Uferschutz her kein Unterschied zum MDK...

Für mich auch nicht. War auch immer unklar, deshalb hatte ich mal die Frage gestellt (daumen)

Der Hanseat 10.07.2017 15:56

Zitat:

Zitat von naabtalskip (Beitrag 188232)
Im Zweifelsfall gilt bei der Waschpo sowieso: Gefahr in Verzug! Kann nachträglich begründet werden. Aber in diesem Fall durften sie ja durchbrettern.

Durften sie nicht, da ich auch damals bei einer Behörde beschäftigt war , und von uns eine sehr strenge Ermahnung über Funk gab. also nicht Gefahr in Verzug:banghead:

Haben sich ja auch Entschuldigt, also nicht Behauptungen erstellen die nicht StimmenMotz

howi 10.07.2017 16:09

Zitat:

Zitat von Der Hanseat (Beitrag 188235)
Durften sie nicht, da ich auch damals bei einer Behörde beschäftigt war , und von uns eine sehr strenge Ermahnung über Funk gab. also nicht Gefahr in Verzug:banghead:

Peter, es war doch so gemeint, dass die Polizei sich relativ leicht tut, hinterher etwas mit "Gefahr in Verzug" zu begründen........

Hab nen Freund bei der Polizei. Wenn die selbst im Dienst geblitzt werden, halten die sofort danach jemand an, um das zu begründen.......

Der Hanseat 10.07.2017 16:16

Es nervt, aber alles Gut.

MarkusP 10.07.2017 19:28

Ich seh das so:
1. Das Stück vor der Schleuse Bad Abbach ist kein Kanal, auch wenn es so aussieht, sondern ganz offiziell ein Teil der Bundeswasserstrasse Donau (falls jemand was Anderes Offizielles hat her damit). Da es auf der Donau in D keine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt und dort kein Sog- und Wellenschlag verboten ist => Hebel auf den Tisch
2. Ich hab in Regensburg am Bürgerfest gesehen wie Polizei und Wasserwacht (?) mit Blaulicht und Sirene unterwegs war => Die müssen im Falle eines Einsatzes auch verwendet werden. Ohne Tut-Blink kein Einsatz mit Sonderrechten.
3. Bleibt wohl die allgemeine Sorgfaltspflicht. Das Polizeiboot macht bei Gleitfahrt gut Welle, ein kleines Sportboot bzw Schlaucherl wohl eher nicht.


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