Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

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-   -   Donau bei Nacht befahren (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=5211)

Kapitän77 07.09.2016 14:53

Donau bei Nacht befahren
 
Hallo zusammen!

Hab mir die Frage schon öfter gestellt und bin jetzt gerade durch mein anderes Thema mit dem Kanal wieder drauf gekommen.

Und zwar wollte ich mal so in die Runde fragen, wer von euch eigentlich schon mal nachts bzw. bei Dunkelheit auf der Donau oder auf dem Kanal unterwegs war.

Würde das (vielleicht im nächsten Sommer) auch gerne mal ausprobieren, aber nur wenn es nicht zu riskant ist.

Die Strecke kenne ich ja und komplett stockdunkel ist es je nach Mondhelligkeit auch nicht, aber wie sieht es da so allgemein mit der Beleuchtung auf der Donau aus?

Ist das mal einen Versuch wert? Macht es Spaß?
Oder ist davon eher abzuraten?

Der Stromer 07.09.2016 15:05

erstaunt Und schon wieder ichConfus.

Entweder hast Du Radar oder einen fernsteuerbaren, starken Scheinwerfer an Bord. Bei Nachtfahrten ist Sprechfunk Pflicht! Ohne diese Hilfsmittel würde ich noch nicht einmal bei Mondschein auf die Donau gehen.
Natürlich sind einige Reviere unproblematisch, wie z.B. Stauhaltungen (Oberwasser Bad Abbach, Oberwasser Schleuse Regensburg). Aber wenn Du direkt die Donau meist, ist das Fahren ohne ausreichende Sicht schon gefährlich und Leichtsinnig.
Beleuchtung auf der Donau gibt es nicht, bis auf die Schleusenanlagen.

Und immer dran denken: Treiben lassen ist auf der Donau streng verboten (DonauSchPV). Es muss immer mindestens ein Motor laufen. Betriebsbereit reicht nicht!
Nur beim Ankern darf die Maschine aus sein.

Kapitän77 07.09.2016 15:08

Ok, also in anderen Worten:

Ohne Not und nur just for fun sollte man es nicht unbedingt machen.

MarkusP 07.09.2016 15:17

Ich relativiere das mal: Ich habs gemacht, auch ohne Radar und mit Handscheinwerfer.
Möglichst keine Gleitfahrt. Ausserdem habe ich nen Plotter, der mir sagt, dass ich in der Spur bin.
Nachteile:
Man sieht kein Treibgut.
Der Handscheinwerfer blendet durch das eigene Vorschiff.
Bei Vollmond ohne Wolken geht das ganz gut ohne Scheinwerfer... aber Achtung vor den Großen. Die fahren auf Radar und sehen evtl nen Jogurthbecher nicht.

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naabtalskip 07.09.2016 15:28

Sportbootradar auf Binnengewässern
 
Zum Radar sollte man ein Wort sagen: Die üblichen Sportbootradare mit 46- oder 60 cm Scannern sind Binnen verboten. Man sieht zwar an der Küste, dass selbst Fischkutter "nur" ein Sportbootradar an Bord haben, aber Binnen gelten folgende Voraussetzungen zur Nutzung eines Radargerätes:

1. Der Schiffsführer muss ein Radarpatent besitzen (kann man machen, z. B. bei den Ausbildungsinstitutionen des DSV oder Motoryachtverband).
2. Das Radargerät muss eine Auflösung von mindestens 0,7 rad (Metrische Grad) haben. Das erfordert einen Scanner von mindestens 2,38 m und ist auch mit ausgefeiltester Software mit Sportbootgeräten nicht zu erreichen. Reine Physik!
3. Es muss ein Wendegeschwindigkeitsanzeiger an Bord sein.

Als ich über Radar nachgedacht habe, erhielt ich diese Infos von dem Schifffsaus-rüster Eissing, früher Emden, jetzt Hamburg.

Ich kann natürlich mit Radar auf der Donau rumschippern, kann recht hilfreich sein und auch die Sicherheit erhöhen. Aber was passiert, wenn was passiert, weiß ich nicht.





Zitat:

Zitat von Der Stromer (Beitrag 183636)
erstaunt Und schon wieder ichConfus.

Entweder hast Du Radar oder einen fernsteuerbaren, starken Scheinwerfer an Bord. Bei Nachtfahrten ist Sprechfunk Pflicht! Ohne diese Hilfsmittel würde ich noch nicht einmal bei Mondschein auf die Donau gehen.
Natürlich sind einige Reviere unproblematisch, wie z.B. Stauhaltungen (Oberwasser Bad Abbach, Oberwasser Schleuse Regensburg). Aber wenn Du direkt die Donau meist, ist das Fahren ohne ausreichende Sicht schon gefährlich und Leichtsinnig.
Beleuchtung auf der Donau gibt es nicht, bis auf die Schleusenanlagen.

Und immer dran denken: Treiben lassen ist auf der Donau streng verboten (DonauSchPV). Es muss immer mindestens ein Motor laufen. Betriebsbereit reicht nicht!
Nur beim Ankern darf die Maschine aus sein.


MarkusP 07.09.2016 16:58

Dieter,
wo steht das mit dem Sprechfunk? Ich dachte das gilt nur in einigen Gebieten z.B. Rhein. Für die Donau hab ich das im Schein so nicht gelernt.
Sinnvoll für Verdränger ist es sicherlich - mit meinem Scheisserle hab ich da weniger ein Problem. ..

Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher

Der Stromer 07.09.2016 17:25

Guckst Du:
Aus der "Donauschifffahrtspolizeiverordnung"

Zitat:

§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen
Bei beschränkten Sichtverhältnissen müssen alle Fahrzeuge im Hinblick auf die Sichtverhältnisse mit einer sicheren
Geschwindigkeit fahren. Sie müssen mit einer Sprechfunkanlage für die Verkehrskreise Schiff-Schiff und Schiff-Land ausgerüstet
sein, die sich in einwandfreiem Betriebszustand befinden und den Vorschriften der zuständigen Behörden entsprechen muss. Es ist
ein Ausguck auf dem Vorschiff aufzustellen, bei Verbänden jedoch nur auf dem ersten Fahrzeug. Er muss sich in Sicht- oder
Hörweite des Schiffsführers oder des Führers des Verbandes befinden oder durch eine Sprechverbindung mit ihm verbunden sein.
Die Fahrzeuge müssen die Schallzeichen nach den §§ 6.32 und 6.33 geben und die vorgeschriebene Nachtbezeichnung der
Fahrzeuge in Fahrt führen.
1.
Fahrzeuge müssen anhalten, sobald sie mit Rücksicht auf die beschränkten Sichtverhältnisse, den übrigen Verkehr und die
örtlichen Umstände die Fahrt nicht mehr ohne Gefahr fortsetzen können. Schleppverbände müssen an der nächsten geeigneten
Stelle anhalten, wenn zwischen den geschleppten Fahrzeugen und dem Fahrzeug mit Maschinenantrieb an der Spitze des
Verbandes eine Verständigung durch Sichtzeichen nicht mehr möglich ist.
2.
Fahrzeuge, die Radar benutzen, dürfen bei der Entscheidung, die Fahrt einzustellen oder fortzusetzen, und bei der Bemessung der
Fahrtgeschwindigkeit die Radarortung berücksichtigen. Sie müssen jedoch die verminderte Sicht der anderen Fahrzeuge
berücksichtigen.
3.
Beim Anhalten ist das Fahrwasser soweit 4. wie möglich frei zu machen.
Während der Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen müssen die Fahrzeuge, die mit einer Sprechfunkanlage für den
Verkehrskreis Schiff-Schiff ausgerüstet sind, den Kanal 16 (im Bereich der Bundesrepublik Deutschland: Kanal 10) überwachen.
Für den Verkehrskreis Schiff-Land ist der Kanal 10 (Bundesrepublik Deutschland: Kanäle werden gesondert bekannt gegeben) zu
verwenden. Sie müssen anderen Fahrzeugen die für die Sicherheit der Schifffahrt erforderlichen Informationen geben.
5.
Fahrzeuge, die die Fahrt fortsetzen, müssen sich beim Begegnen so weit rechts halten, wie es für eine Vorbeifahrt an Backbord
erforderlich ist. § 6.04 Nummer 3 bis 5 und § 6.05, ausgenommen Nummer 5, die sich auf eine Folge kurzer Töne bezieht, gelten
nicht bei beschränkten Sichtverhältnissen.
Kleinfahrzeuge sind hiervon NICHT ausgenommen. Nacht = beschränkte Sichtverhältnisse, auch bei Vollmond!

MarkusP 07.09.2016 17:26

Upps...

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MarkusP 07.09.2016 17:27

Aber wer möchte den schon Nachts bei mir auf dem Vorschiff stehen??? Freiwillige, insbesondere junge hübsche Mädels vor *lol*

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Der Stromer 07.09.2016 17:28

:biggrin5:....und Du hinterm Steuer! :biggrin5: Bringt das wirklich was?lol27


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