Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

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Palmyra 17.06.2018 22:12

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[QUOTE=Starter;191742]Gestern waren wir da! Um 08:45 h standen wir an der Sliprampe unter der Pfaffensteiner Brücke. Rein und um 20:30 h wieder raus.
Problematisch ist die Beschilderung des Zufahrtweges. Der Fuß- und Radweg gestattet nur Anliegern das Befahren.
Anlieger sind lt. Wikipedia
"Anlieger sind Personen „[…], die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“




Servus


du bist Anlieger - glaub mir - mit Boot hintendran auf jeden Fall . Das ist an der Stelle schon seit Jahren so - bist du alleine kannst du das Boot gleich etwas flussabwärts ziehen und am kleinen Steg festmachen ( da wo die Paddler und Kanus runterfahren ) ....

Starter 18.06.2018 06:43

Genauso haben wir es gemacht. War ja nix los!:658:

Riedenburgfritz 18.06.2018 06:52

Anlieger?
 
Mit dem Boot am Haken bist du Anlieger, weil du ein berechtigtes Interesse hast, diesen Weg zu befahren. Der Abschnitt aus Wikipedia ist ein wenig irreführend, weil es da nur um die Beziehung zu Grundstückseigentümern geht.


Viele Grüße,


Fritz

Starter 19.06.2018 19:04

Hallo Fritz,

genau da bin ich mir nicht so sicher. Ich habe nur Wikipedia gewählt, da dies von der Zitierung relativ einfach ist.
Auch in Kommentaren wird der Bezug zum Grundstück und den Bewohnern hergestellt. Ebenso auch die Stadt Berlin in einer Informationsschrift.
Aber sei's drum, wollte keine juristische Diskussion auslösen.:)
Wichtig ist, dass man hier slippen und anschließend parken kann!:658:

Riedenburgfritz 20.06.2018 08:00

Zitat:

Es werden diejenigen Verkehrsteilnehmer vom Anliegerbegriff erfasst, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind, welches an der Straße „anliegt“. Die Anliegereigenschaft wird dabei durch rechtliche Beziehungen zu den an den gesperrten Straßen anliegenden (bebauten oder unbebauten) Grundstücken oder den auf ihnen errichteten Anlagen bestimmt.
Ich weiß nicht, ob dies der gleiche Wikipedia-Artikel ist, aber hier sind vor allem auch "Grundstücke" erwähnt, also nicht unbedingt Personen. Im Falle der Anlage unter der Pfaffensteiner Brücke gehe ich davon aus, daß diese Slipanlage sinnlos wäre, wenn die Zufahrt verboten wäre. Für die Benutzung ist auch keine Einschränkung für "hoheitliche" Aufgaben angezeigt, also steht sie für alle offen, im Gegenstz zu manchen Anlagen z.B. am MDK.


Viele Grüße,


Fritz

Bad Bunny 20.06.2018 15:31

Hallo,

kurz nach der Walba ist auch eine Slipstelle flussabwärts. Besteht auch die Möglichkeit das Trailergespann stehen zu lassen. Sind früher mit unserem Schlauchboot da eingesetzt.

Gruß Heidi

Riedenburgfritz 21.06.2018 07:41

Slipstelle unterhalb der Walba
 
Hallo Heidi,



diese Slipstelle kenne ich vom Ansehen von der Flußseite her, habe aber dort die Bedenken, daß sie für Boote mit größerem Tiefgang nicht geeignet ist, da kein Steg vorhanden. Alle Passagiere müßten m.E. durchs Wasser zum Boot. An einen vernünftigen Poller o.Ä. kann ich mich auch nicht erinnern. In dieser Beziehung übertrifft der Pfaffensteiner Slip alles.


Viele Grüße,


Fritz


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