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-   -   kann mei sohn auch einen schein machen (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=3739)

Der_Ludl 06.11.2012 08:02

kann mei sohn auch einen schein machen
 
Kann mein Sohn schon mit 15 einen schein machen aber erst mit 16 alleine fahren ?
lg:)

howi 06.11.2012 10:07

Dein Sohn darf immer, wenn jemand mit SBF an Bord ist, fahren.

Den Führerschein darf er ab einem Alter von 16 Jahren machen:
http://www.my-bootscharter.de/sportb...hrerschein.htm

Bäriger 06.11.2012 11:11

Zitat:

Zitat von howi (Beitrag 149914)
Dein Sohn darf immer, wenn jemand mit SBF an Bord ist, fahren.

Den Führerschein darf er ab einem Alter von 16 Jahren machen:
http://www.my-bootscharter.de/sportb...hrerschein.htm

Olaf, das sehe ich anders, auch ein Rudergänger unterliegt gewissen (Mindest-)Anforderungen !

howi 06.11.2012 11:54

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 149916)
Olaf, das sehe ich anders, auch ein Rudergänger unterliegt gewissen (Mindest-)Anforderungen !

Und welchen ? ConfusConfusConfus

Theoretisch sicherlich (daumen) Gesetzlich ist das aber, meines Wissens, nicht weiter geregelt........

Bäriger 06.11.2012 15:40

diesen:

http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....09/index.html

Wolf b. 06.11.2012 15:50

Das Mindestalter 16 gilt Binnen jedenfalls auch.

Da gibt es nur Ausnahmeregelungen für Vereine und Sportveranstaltungen unter gewissen Voraussetzungen.

howi 06.11.2012 16:05

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 149925)

Danke (daumen) Wusste ich so nicht :banghead::banghead: (tja)

Wolf b. 06.11.2012 16:46

Zitat:

Zitat von howi (Beitrag 149927)
Danke (daumen) Wusste ich so nicht :banghead::banghead: (tja)

Das war mit der Neuregelung des Führerscheines dieses Jahr ein Thema, da das ursprünglich auch im Seebereich drinn gestanden hat.
Dann hätten die Kids wie im Binnenbereich nicht mehr mit einem 2PS Dingi oder Flautenschieber rumfahren dürfen.
Im Seebereich gibt es diese Altersbeschränkung jetzt doch nicht, da dürfte Sohnemann also ans Ruder sobald du ihn körperlich und geistig als fähig erachtest.

Der Stromer 06.11.2012 18:54

Zitat:

Zitat von howi (Beitrag 149927)
Danke (daumen) Wusste ich so nicht :banghead::banghead: (tja)

Confus Trifft das jetzt auf Dich zu, oder Deinen Zwerg? :driving:

Soulfly 06.11.2012 23:43

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Habe auch schon eine 11 jährige öfters fahren lassen (finger) bin dabei und passe auf :biggrin5: wenn Polizei kommt wird am Steuer gewechseltlol27 habe das Fernglas immer dabei.....wer kann mir da was machenConfus

Wolf b. 07.11.2012 09:31

Zitat:

Zitat von Soulfly (Beitrag 149967)
Habe auch schon eine 11 jährige öfters fahren lassen (finger) bin dabei und passe auf :biggrin5: wenn Polizei kommt wird am Steuer gewechseltlol27 habe das Fernglas immer dabei.....wer kann mir da was machenConfus

Ich hab das auch schon direkt vor den Augen der WaschPo gemacht und sie war noch keine 11. ;)
Du mußt jederzeit und sofort eingreifen können, also daneben stehen, dann halte ich das für vertretbar.

walterm 07.11.2012 10:04

Wir können Dir jetzt was machen! Wir haben das Foto!:biggrin5:
Aber im Ernst: sowas würde ich ja nicht ins Internet schreiben...

LG
Walter

Weman 07.11.2012 10:27

Also ich habe das mal so gelernt, dass mein Sohn fahren kann, wenn ich an Bord bin und ich ihn für geeignet genug halte mein Boot zu führen.

Kam auch schon vor, dass er beim Anlegen am Ruder stand, weil er einfach sonst noch zu wenig Ahnung hatte, aber auf meine Anweisungen hörte.

Gruß

Jürgen

howi 07.11.2012 10:30

Ausserdem bin ich der Meinung, dass z.B. mein Sohn auch etwas mit dem Boot umgehen können sollte......

Ich habe mit ihm auch schon mehrfach MüB Manöver geübt :419:
Man weis nie, welcher Umstand mal eintreffen kann ConfusConfus

Wolf b. 07.11.2012 10:40

Zitat:

Zitat von walterm (Beitrag 149992)
Wir können Dir jetzt was machen! Wir haben das Foto!:biggrin5:

Darauf wartet er doch bloß um das Foto von hinten zu zeigen.:biggrin5:
Darauf sieht man dann, daß die Mutter das Steuerrad von unten führt. (tja)lol27:419:

walterm 07.11.2012 10:54

:banghead::banghead: (cool)

Bäriger 07.11.2012 13:10

Hallo zusammen,

nur, um Missverständnissen vorzubeugen. Ich lasse meinen Großen auch ans Ruder und erkläre ihm so einige Dinge, die ich für wichtig halte.

Ich schreibe jetzt mal nicht, wie alt er ist :biggrin5:

Nichts desto trotz ist die Vorschrift halt da.

Der Stromer 07.11.2012 13:53

:biggrin5:Danke! Hätte ich dazu was geschrieben und Vorschriften zitiert, hätten einige Herren hier wieder mit "Klugsch...." reagiert. :biggrin5:

Aber es ist halt so: Vorschriften sind dazu da um nicht beachtet zu werden.MotzZumindest bei Einigen.

jack0602 07.11.2012 19:06

(hi)Ich bin da mit Olaf und anderen einer Meinung(daumen).Bei der Prüfung hatte ich die Frage(Wann treten die Vorschriften ausser Kraft)bei Gefahr in Verzug,aber wenn der Spund keine Ahnung hat vom bedienen eines Bootes,wie soll er es dann steuern können.:419:

walterm 08.11.2012 12:03

Das sehe ich genauso. Macht keinen Sinn, wenn die Zwerge das im Notfall nicht können.
LG
Walter

skipper-bayern 21.11.2013 14:06

Zitat:

Zitat von Der_Ludl (Beitrag 149911)
Kann mein Sohn schon mit 15 einen schein machen aber erst mit 16 alleine fahren ?
lg:)


Servus,

ja er darf mit 15 seinen Schein machen aber erst 3 Monate vor seinem 16 Geburtstag die Prüfung.
Alleine Fahren darf er erst ab 16.
Ich habe den Fall gerade aktuell in meiner Bootsfahrschule.

www.bootsfahrschule-glonntal.de

So nun zur aktuellen Prüfungsantwort für den Rudergänger.

mindestens 16 Jahre alt körperlich und geistig geeignet.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß
Roland


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