Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

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-   -   Treiben ohne Motor?? (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=3127)

Herbert91710 04.03.2012 15:42

Zitat:

Zitat von Der Stromer (Beitrag 134227)
Wenn Du nicht Ankerst, musst Du IMMER Manövrierfähig sein. Und beobachten tun die auch, ob die Regeln der Schtuzzonen eingehalten werden, und ob an Bord getrunken wird.

:biggrin5: Hier steht alles drin:

Danke Dieter(cool) Habe es jetzt mal durchgelesen , nur auf meine Frage finde ih da keine Antwort**weinen****weinen**

Riedenburgfritz 04.03.2012 15:53

Manövrierfähigkeit
 
Diese Vorschrift hatte ich auch schon gelesen, wobei dies wohl auch eine Frage der Bootsgröße ist. Nachdem ich in der Lage bin, mein Boot an den meisten Stellen der Donau oberhalb von Regensburg mit Rudern gegen den Strom zumindest an Ort und Stelle zu halten, dürfte dieser Vorschrift wohl Genüge getan sein. Bei größeren Booten dürfte es, auch bedingt durch höheren Freibord, mit einem Stechpaddel schon schwierig werden.


Viele Grüße,

Fritz

Bäriger 04.03.2012 16:01

Hallo Herbert,

hab dir den betreffenden Passus aus der Donauschifffahrtspolizeiverordnung kopiert:

Inhalt: § 6.19 Treibenlassen
1. Das Treiben lassen ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht für kleine Bewegungen auf Liege-, Lade-und Löschstellen.
2. Fahrzeuge, die sich Bug zu Berg mit im Vorwärtsgang laufenden Antriebsmaschine zu Tal bewegen, gelten nicht als treibende Fahrzeuge, sondern als Bergfahrer.

Hannibal 04.03.2012 16:12

http://bav-fighters.cwsurf.de/sm/augen.gif :biggrin5:

Bäriger 04.03.2012 16:14

Zitat:

Zitat von Hannibal (Beitrag 134238)

...da hat wohl das Kopieren aus der .pdf nicht ganz geklappt :biggrin5: vielleicht ist ein lieber MOD so nett und bringt's in Form :Angel_anim:

Der Stromer 04.03.2012 16:47

Zitat:

Zitat von Wolf b. (Beitrag 134234)
Das ist Voraussetzung bei einem Motorboot wenn es nicht mehr vernünftig zum paddeln/rudern geht.
Wenn Herbert 2 zuverlässige Motoren hat, sehe ich eigentlich keine Gefährdung von ihm oder anderen.

Im strömungsfreien Bereich vor Staustufen sehe ich schon 3 mal kein Problem, in strömungsreichen Bereichen dagegen ein grundsätzliches.

Wie gesagt, ob der Motor im Leerlauf oder aus ist kann aus der Entfernung keiner beurteilen und ist deshalb kaum kontrollierbar.
Ich für meinen Teil würde es allerdings eher lassen, außer vielleicht in strömungsfreien Bereichen außerhalb des Fahrwassers. Da kann ich aber dann gleich einen Anker schmeißen.

(tja) Das ist schon Richtig, Wolf. Aber ob das Sprichwort: Wo kein Kläger, da kein Richter immer so einwandfrei hin haut? Du musst Dir immer vor Augen halten, dass ein Schwarzer eben nicht auf 100 Meter seinen 2000t Kahn zum Ausweichen oder gar Anhalten bringt. Und auch, wenn der Dir mit Deinem Böötli zu nahe kommen sollte, besteht die Gefahr, dass Du einfach durch den Sog der Schrauben vom dem Dampfer nicht mehr los kommst. Und dann?

Also: Entweder Ankern oder irgendwo Festmachen. Aber auf einem Fluß treiben?**würg****würg****würg****würg** Du hast doch auf einem See oder auch in der Stauhaltung schon genug Probleme mit Wind, oder etwa nicht?

Der Stromer 04.03.2012 16:54

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 134237)
Hallo Herbert,

hab dir den betreffenden Passus aus der Donauschifffahrtspolizeiverordnung kopiert:

Inhalt: § 6.19 Treibenlassen
1. Das Treibenlassenistverboten.DiesesVerbotgiltnichtfürk leineBewegungenaufLiege-,Lade-undLöschstellen.
2. Fahrzeuge,diesichBugzuBergmitimVorwärtsganglaufend enAntriebsmaschinezuTalbewegen,geltennichtalstreib ende Fahrzeuge, sondern als Bergfahrer.

:biggrin5: Ich kann mich doch so ganz dunkel daran erinnern, dass dieses Papier JEDER Böötlifahrer an Bord haben muss. Oder liege ich da (mal wieder) falsch? **würg**

(daumen) Aber der Hinweis ist gut. Mache ich gleich. Ist dann unter "Nachrichten" zu finden.

Bäriger 04.03.2012 16:56

Zitat:

Zitat von Der Stromer (Beitrag 134241)
:biggrin5: Ich kann mich doch so ganz dunkel daran erinnern, dass dieses Papier JEDER Böötlifahrer an Bord haben muss. Oder liege ich da (mal wieder) falsch? **würg**

(daumen) Aber der Hinweis ist gut. Mache ich gleich. Ist dann unter "Nachrichten" zu finden.

Dieter,

Kleinfahrzeuge müssen das Dokument nicht mitführen...

Anders ist es mit dem Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk, das ist, falls eine Funke an Bord ist, mitzuführen.

Wolf b. 04.03.2012 17:02

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 134239)
...da hat wohl das Kopieren aus der .pdf nicht ganz geklappt :biggrin5: vielleicht ist der liebe Dieter so nett und bringt's in Form :Angel_anim:

Sowas macht immer der böse Wolf. :301:(tja)lol27

Der Stromer 04.03.2012 17:08

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 134239)
...da hat wohl das Kopieren aus der .pdf nicht ganz geklappt :biggrin5: vielleicht ist ein lieber MOD so nett und bringt's in Form :Angel_anim:

:banghead:Ich nehms gleich wieder raus.... lol27lol27lol27


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