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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neu: Kleinschifferzeugnis


howi
14.01.2023, 09:28
Ohne große Beachtung der Öffentlichkeit müssen seit dem 17. Januar 2022 „gewerblich, beruflich oder dienstlich geführte Fahrzeuge“ mit einer Länge von weniger als 20 Metern mindestens mit einem Kleinschifferzeugnis geführt werden.
Diese Änderung betrifft unter anderem Sportbootschulen im praktischen Ausbildungsbetrieb, Wasserbau- und Vermessungsbetriebe, Werften, Bootshändler bei einer Vorführfahrt oder Wassersportredakteure und Bootstester. Immer dann, wenn ein Fahrzeug nicht „zu Sport oder Erholungszwecken“ bewegt wird, reicht der Sportbootführerschein als Befähigungsnachweis nicht mehr aus.

https://bootsausbildung.blog/neuer-fuehrerschein-fuer-gewerbliche-kleinschifffahrt/?fbclid=IwAR0ttcAScSiWBFCQ2wphDodm_adgsfBBP_fUcI8X KBltkPaaBGhge_WwzAA

chris3962
15.01.2023, 22:05
Dann wird jetzt jeder Bootsmechaniker bald zur Fahrschule gehen. Totaler Irrsinn.

Gruß Chris

Riedenburgfritz
16.01.2023, 11:08
Eigentlich gehe ich davon aus, dass jeder, der beruflich ein Wasserfahrzeug bewegt, die entsprechende Qualifikation hat. Wenn ein Bootsmechaniker so einen Führerschein nicht hat, darf er eben keine Probefahrt machen! Schließlich haftet eine Berufshaftpflicht und evtl. die Berufsgenossenschaft für Schäden.
Und wie soll ein Verkäufer ohne Ahnung eine vernünftige Beratung durchführen? M.E. gehören entsprechende Führerscheine, wie auch in einer Autowerkstatt, zum grundlegenden Handwerkszeug.

chris3962
16.01.2023, 11:39
Habe nix gegenteiliges gesagt. Aber wenn er bis jetzt mit dem Binnenschein alles fahren konnte und braucht jetzt was neues, naja , muss man auch verstehen. Seine zu reparierenden Boote bis 20m haben sich ja wohl nicht geändert. Also warum dann?

Gruß Chris

howi
17.01.2023, 10:13
https://www.elwis.de/DE/Binnenschifffahrt/Befaehigungsnachweise/Schiffsfuehrer/Kleinschifferzeugnis/Kleinschifferzeugnis-node.html?fbclid=IwAR0OWKRklSAz3o8vZ8g8-FtU_3dKCkmw1vBr5o3SQx9AGXtL0fIB0eDm3Zc

chris3962
17.01.2023, 19:06
Habe mir das gerade durchgelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe sollte man das jetzt auf alle Fälle machen und den Führerschein tauschen. Dann kann man auch zukünftig zum Beispiel bei der Wasserwacht aushelfen.

Gruß Chris

Klaus
20.01.2023, 08:27
Dazu braucht man aber anscheinend eine aktuelle Bescheinigung eines Arbeitgebers
daß man die gewerbliche Tätigkeit auch schon vor dem 17. Januar 2022 ausgeübt hat...

bootsecke_de
31.03.2023, 21:17
Hat es denn schon jemand beantragt und gab es auch schon dazu eine Rückmeldung? Ich habe im Januar meinen Antrag losgesendet. Gekommen ist bisher nichts.

Grüße
Michael