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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : UBI UKW Binnen


wellpaper
16.11.2011, 10:14
Hallo,

ich möchte ohne Training in einer Bootsschule an der Prüfung teilnehmen. Sprich mich selbst anmelden. Fragenkatalog hab ich mir schon runtergeladen, Funkalphabet auch. Theorie wird kein Problem.
Ich hab aber Fragen zum Ablauf der praktischen Prüfung:
Was muss bei Notfall, Dringlichkeitsfall, Sicherheitfall und Routinegespräche gemacht werden? Sprich, wie muss bei einem Beispiel vom Prüfer geantwortet werden?

Was wird am Funkgerät selbst abgefragt, bzw. was muss man machen?
Ich hab schon eins an Board, da kann ich üben.

Ausserdem muss ein Text aus dem Alphabet aufgeschrieben werden, das denk ich dürfte kein Problem sein.

Gibt es sonst noch wissenswertes was in der praktischen Prüfung verlang wird?

Bitte keine Fragen warum ich das ohne Bootsschule machen will, ich hab meine Gründe... :banghead:

Gruss Marco

howi
16.11.2011, 11:55
Ich hab aber Fragen zum Ablauf der praktischen Prüfung:
Was muss bei Notfall, Dringlichkeitsfall, Sicherheitfall und Routinegespräche gemacht werden?


Hallo Marco (hi)

Du musst alles können, auch die praktische Bedienung (z.B. einstellen der UTC) der Prüfungsgeräte !!!!!

Was genau drankommt, sagt Dir dann der Prüfer (tja)

wellpaper
16.11.2011, 12:13
Danke howi,
ich weiss das ich das alles können muss, nur wo bekomm ich Info darüber? Also jetzt nicht wie man ein Funkgerät bedient, aber wie ich antworten muss wenn ich z.B. einen Dringlichkeitsfall ausfunken soll.

howi
16.11.2011, 12:57
Danke howi,
ich weiss das ich das alles können muss, nur wo bekomm ich Info darüber? Also jetzt nicht wie man ein Funkgerät bedient, aber wie ich antworten muss wenn ich z.B. einen Dringlichkeitsfall ausfunken soll.

Gute Frage. Wir haben das in der Schule geübt und auch entsprechendes Lernmaterial bekommen.....

Schau mal hier:

http://www.seasailing.de/pdf-funk.pdf

http://www.mein-segelschein.com/seefunk.html

Für UBI:

http://www.yachtschule-huesken.de/pdf/UBI/UBI_Anrufverfahren.pdf

wellpaper
16.11.2011, 15:08
Danke dir, genau das hab ich gesucht! sd25 (cool)

howi
16.11.2011, 15:55
Danke dir, genau das hab ich gesucht! sd25 (cool)

Hier noch etwas, habs vorher nicht gefunden.....

http://www.brokbals.com/daten/ubi/2591782699.pdf

http://www.klicktipps.de/download2/Funk_UBI.pdf

http://www.sirub.com/Lern-UKW/Gesamt_Funksprueche-Lern-Tabelle-neu.htm

howi
16.11.2011, 16:03
Jetzt sag ich doch noch was dazu, dass Du das ohne "Lehrgang" machen möchtest :biggrin5::biggrin5::biggrin5:

Es dürfte nicht ganz leicht werden, das Gerät zu bedienen, wenn Du daran nicht schon mal geübt hast.......

Es werden auch die Grundeinstellungen der Geräte abgefragt !

Bei uns wurde in der Prüfung an den Geräten geprüft, an denen wir uns vorher vorbereitet hatten (daumen)

Der Stromer
16.11.2011, 20:38
Jetzt sag ich doch noch was dazu, dass Du das ohne "Lehrgang" machen möchtest :biggrin5::biggrin5::biggrin5:

Es dürfte nicht ganz leicht werden, das Gerät zu bedienen, wenn Du daran nicht schon mal geübt hast.......

Es werden auch die Grundeinstellungen der Geräte abgefragt !

Bei uns wurde in der Prüfung an den Geräten geprüft, an denen wir uns vorher vorbereitet hatten (daumen)

ConfusNa ja, machs nicht ganz so schwierig, Olaf. Das Problem sind die Fachausdrücke die der Prüfling dann in Knöpfe drehen und Aussprache umsetzen muss. Die müssen gelernt sein und da kann man (frau) auch im Forum fragen, oder?(tja)

....und hier gibt es den offiziellen Katalog mit ALLEN Fragen und ALLEN Antworten vom WSA: http://www.wsv.de/fvt/ubi/index.html
Als PDF runterladden und lerenen. :)

howi
16.11.2011, 20:42
ConfusNa ja, machs nicht ganz so schwierig, Olaf. Das Problem sind die Fachausdrücke die der Prüfling dann in Knöpfe drehen und Aussprache umsetzen muss. Die müssen gelernt sein und da kann man (frau) auch im Forum fragen, oder?(tja)

Dieter, das sehe ich wirklich ganz anderst......

Wir mussten wirklich die Grundeinstellungen an dem Gerät vornehmen, ohne Bedienungsanleitung !

An einem fremden Teil möchte ich das, schon gar nicht im Prüfungsstress, machen müssen.....

Der Stromer
16.11.2011, 20:52
Dieter, das sehe ich wirklich ganz anderst......

Wir mussten wirklich die Grundeinstellungen an dem Gerät vornehmen, ohne Bedienungsanleitung !

An einem fremden Teil möchte ich das, schon gar nicht im Prüfungsstress, machen müssen.....

:biggrin5: Hast ja Recht, Olaf. Nur für Manche Zeitgenossen sind halt solche Geräte nicht so kompliziert, wie z.B. ein Mikrowellenherd, Spülmaschine oder gar Wäschwaschmaschin - oder gar für mich ein Telefon.**weinen**

howi
16.11.2011, 20:56
:biggrin5: Hast ja Recht, Olaf. Nur für Manche Zeitgenossen sind halt solche Geräte nicht so kompliziert, wie z.B. ein Mikrowellenherd, Spülmaschine oder gar Wäschwaschmaschin - oder gar für mich ein Telefon.**weinen**

Da hast ja auch Recht, aber es ist wirklich nicht einfach in den ganzen Menues rumzusuchen und z.B. die Möglichkeit zu finden, die UTC einzustellen...

Genau das hat der Prüfer bei uns verlangt !

Bei den Anrufverfahren und den jeweiligen Fragen dazu (in der Praktischen) hat einen der Prüfer schon dahin geleitet, wo man hin sollte...

Das sehe ich wieder als das kleinere Problem an der Prüfung.....

Der Stromer
16.11.2011, 21:10
Da hast ja auch Recht, aber es ist wirklich nicht einfach in den ganzen Menues rumzusuchen und z.B. die Möglichkeit zu finden, die UTC einzustellen...

Genau das hat der Prüfer bei uns verlangt !

Bei den Anrufverfahren und den jeweiligen Fragen dazu (in der Praktischen) hat einen der Prüfer schon dahin geleitet, wo man hin sollte...

Das sehe ich wieder als das kleinere Problem an der Prüfung.....

Confus Wir reden aber hier noch von UBI, gelle! Nicht SRC und LRC. (tja)

howi
16.11.2011, 21:37
Confus Wir reden aber hier noch von UBI....

Gilt da keine UTC ? (tja)(tja)(tja)

BAT
16.11.2011, 21:42
Confus Wir reden aber hier noch von UBI, gelle! Nicht SRC und LRC. (tja)

Gilt da keine UTC ? (tja)(tja)(tja)

ConfusConfusgeht da auch 1.FCN:301::301::301::301:

howi
16.11.2011, 21:44
ConfusConfusgeht da auch 1.FCN:301::301::301::301:

Der spielt auf diesem Planeten keine Rolle mehr duschenduschenduschen

Wolf b.
16.11.2011, 22:07
Dieter, das sehe ich wirklich ganz anderst......

Wir mussten wirklich die Grundeinstellungen an dem Gerät vornehmen, ohne Bedienungsanleitung !

An einem fremden Teil möchte ich das, schon gar nicht im Prüfungsstress, machen müssen.....Ich hatte damals so einen DSC Controller als Simulationsprogramm für das Schulungs/Prüfungsgerät von der Fahrschule bekommen. Damit konnte ich am PC simuliert das Gerät bedienen.

Heute hab ich das wieder vergessen und ist auch egal.....

Der Hanseat
17.11.2011, 07:28
Ich hatte damals so einen DSC Controller als Simulationsprogramm für das Schulungs/Prüfungsgerät von der Fahrschule bekommen. Damit konnte ich am PC simuliert das Gerät bedienen.

Heute hab ich das wieder vergessen und ist auch egal.....

Gibts bei AWN ca 30- 40 € (Simulationsprogramm praktisch/theorie mit allen Prüfungsfragen ist aber auch SRC dabei)

wellpaper
17.11.2011, 12:53
Ja, ich gebs sogar gerne zu es ohne Schulung zu machen.
Bin Funkamateur und hab 2 Binnengeräte zum ausprobieren.
Das wird schon dank deiner Links sd25

Theorie is reine Lernsache, praktisch wird auch ganz gut gehen. Ich bin nicht der Typ der nervös wird bei Prüfungen, einfach drauflos machen.
Vorher natürlich 2 Weizen, hat bei der Binnen auch geklappt (finger)

Lg Marco

howi
17.11.2011, 14:22
Bin Funkamateur......



Und darfst Dich noch mit diesem Mist rumärgern :banghead::banghead::banghead:

Wir hatten 2 Flieger im Kurs, die hatten das gleiche Problem....

wellpaper
18.11.2011, 08:04
Tja, deutsche Demokratie... :banghead:

Egal, wird scho :)

howi
24.05.2012, 16:13
Prüfung schon hinter Dich gebracht ? ConfusConfus

Fabius
25.05.2012, 20:03
Hallo Wellpaper,
lasst Dich nicht ins Bockshorn jagen. Ich habe mich mich auf den UBI und auch den SRC selbst vorbereitet. Die praktische Prüfung für den UBI war geschenkt - gefragt wurden die Grundbegriffe für ein Funkgerät - welche Tasten sind wofür - und einige Situationen im Funkverkehr simuliert.
Als Unterlage habe ich das Buch von Rolf Dryer verwendet - das reicht aus.
Die Prüfung habe ich gemacht bei PA Nürnberg Ausland in Sinzing - ich kann die Prüfer nur empfehlen, die lassen Dich schon nicht hängen. Du mußt wissen, wie der Hase läuft, aber nicht perfekt sein.

Nachdem ich gesehen habe, wir das bei dem UBI läuft, habe ich bei nächsten Termin den SRC genau so locker bestanden - obwohl ich das Gerät noch nie in Natura gesehen hatte. Wenn Du die Menustruktur kennst, dann weißt Du, was Du machen mußt.
Moderne Handys sind komplizierter als so ein Funkgerät.

wellpaper
29.06.2012, 09:32
Ja is alles scho längst überstanden, bin aber grad dabei den SRC zu machen, den allerdings jetzt in einer Schule.
Binnen is überhaupt kein Problem, auch nicht die Praxis. Denn einstellen muss ma gar nix!
Ausser umschalten von See auf Binnen beim Einschalten. Da hab i gsagt: Keine Ahnung, jedes Gerät ist anders, ich hab auch nicht in einer Schule gelernt und meins aufm Boot is ein reines Binnengerät, bitte zeigen Sie es mir.
Das musste er dann auch und ausser Squelch drehen und Sprechtaste drücken musst ich gar nichts machen. Also traut euch!
Beim SRC muss aber am Gerät gespielt werden, da is echt hilfreich wenn du das üben kannst. Ein fremdes wird zwar auch ähnlich sein, aber während der Prüfung is des eher schlecht hier suchen zu müssen. Was im Notfall aber auch gemacht werden muss.

Neue Info übrigens wer was braucht:
Wer keinen UBI hat und auf Binnen ein Funkgerät an Bord hat, braucht keinen Schein! Er darf es nur nicht einschalten! Also nix mit ausbauen oder man darf nicht fahren.
Dagegen auf See:
Wenn ein Funkgerät an Bord ist, muss der Skipper auf jeden Fall mind. den SRC haben!
Es reicht nicht das ein anderer an Bord den Schein hat, der Skipper braucht ihn, und das wird immer öfters kontrolliert.
Aussage meiner Bootsfahrschule.
Ich hab keine Gesetzestexte davon, also jetzt nicht rumspekulieren weil jemand es anders gehört hat.
Nachfragen bei der hilfsbereiten Fahrschule hilft ;)

Vorher dachte ich es wär genau andersrum, deshalb hab ich auch den UBI gemacht. War aber gar nicht nötig. Egal, jetzt hab ich dann beide.

Der Stromer
29.06.2012, 20:33
Ja is alles scho längst überstanden, bin aber grad dabei den SRC zu machen, den allerdings jetzt in einer Schule.
Binnen is überhaupt kein Problem, auch nicht die Praxis. Denn einstellen muss ma gar nix!
Ausser umschalten von See auf Binnen beim Einschalten. Da hab i gsagt: Keine Ahnung, jedes Gerät ist anders, ich hab auch nicht in einer Schule gelernt und meins aufm Boot is ein reines Binnengerät, bitte zeigen Sie es mir.
Das musste er dann auch und ausser Squelch drehen und Sprechtaste drücken musst ich gar nichts machen. Also traut euch!
Beim SRC muss aber am Gerät gespielt werden, da is echt hilfreich wenn du das üben kannst. Ein fremdes wird zwar auch ähnlich sein, aber während der Prüfung is des eher schlecht hier suchen zu müssen. Was im Notfall aber auch gemacht werden muss.

Neue Info übrigens wer was braucht:
Wer keinen UBI hat und auf Binnen ein Funkgerät an Bord hat, braucht keinen Schein! Er darf es nur nicht einschalten! Also nix mit ausbauen oder man darf nicht fahren.
Dagegen auf See:
Wenn ein Funkgerät an Bord ist, muss der Skipper auf jeden Fall mind. den SRC haben!
Es reicht nicht das ein anderer an Bord den Schein hat, der Skipper braucht ihn, und das wird immer öfters kontrolliert.
Aussage meiner Bootsfahrschule.
Ich hab keine Gesetzestexte davon, also jetzt nicht rumspekulieren weil jemand es anders gehört hat.
Nachfragen bei der hilfsbereiten Fahrschule hilft ;)

Vorher dachte ich es wär genau andersrum, deshalb hab ich auch den UBI gemacht. War aber gar nicht nötig. Egal, jetzt hab ich dann beide.

Confus Mein lieber Freund! Lies und frage RICHTIG, bevor Du so einen Mist verbreitest.(tja)

Vorschrift ist:
Ist ein Funkgerät an Bord eines Kleinfahrzeuges, so MUSS dieses NICHT eingeschaltet sein.

ABER:
Ist dieses Kleinfahrzeug im Schleusenbereich (Ober- oder / und Unterwasser) unterwegs oder liegt im Schleusenbereich still, MUSS der Kanal 10 eingeschaltet sein. Analog dazu bei einer Havarie.

Also: Einer an Bord MUSS den UBI haben, wenn eine Funke an Bord ist.

Ende der Fahnenstange.

Ps.: Die Funke wird natürlich nicht ausgebaut und über Bord geworfen oder so. Aber die Stromverbindung wird unterbrochen und Plombiert. Strafverfahren nach BGB 1 und 2, zuständig die BundesNetzBehörde.

Pss.: Du warst mit einem Schlauchi und ner Handfunke unterwegs? sd25sd25sd25 Na, die hättest DU ja im Ernstfall im Kanal versenken können. Ich habe nämlich gelernt, dass diese Geräte auf Kleinfahrzeugen NICHT zugelassen sind.

wellpaper
02.07.2012, 08:10
Hi,
nein, ich hatte keine Handfunke dabei, ich war ganz brav am Schleusentelefon.
Obwohl ich zwar eins hab, hätte das Versenken nichts gebracht, denn ihm wurde beigebracht zu schwimmen ;)

Und wie schon geschrieben, durch die Aussage jetzt mehrerer Fahrschulen, muss keiner an Board den UBI haben wenn ein Funkgerät an Board ist, einfach nicht einschalten reicht aus.
Bei einem Notfall ist das was anderes, wenn jemand aus Hilfegründen den Funk einschaltet darf er das natürlich.
Und weil ich bis jetzt von noch niemanden das ganze schriftlich bekommen konnte, möcht ich die zwei Meinungen gerne klären.
Du bist ja nicht der einzige der so denkt, aber wo stehts geschrieben?
Wo steht das mit dem Verplomben und wie heisst diese Vorschrift?

Und wie soll ich den Schleusenfunk mithören mit nur einem Funkgerät an Board wenn ich auf Kanal 10 bin?

Der Stromer
02.07.2012, 11:07
Hi,
nein, ich hatte keine Handfunke dabei, ich war ganz brav am Schleusentelefon.
Obwohl ich zwar eins hab, hätte das Versenken nichts gebracht, denn ihm wurde beigebracht zu schwimmen ;)

Und wie schon geschrieben, durch die Aussage jetzt mehrerer Fahrschulen, muss keiner an Board den UBI haben wenn ein Funkgerät an Board ist, einfach nicht einschalten reicht aus.
Bei einem Notfall ist das was anderes, wenn jemand aus Hilfegründen den Funk einschaltet darf er das natürlich.
Und weil ich bis jetzt von noch niemanden das ganze schriftlich bekommen konnte, möcht ich die zwei Meinungen gerne klären.
Du bist ja nicht der einzige der so denkt, aber wo stehts geschrieben?
Wo steht das mit dem Verplomben und wie heisst diese Vorschrift?

Und wie soll ich den Schleusenfunk mithören mit nur einem Funkgerät an Board wenn ich auf Kanal 10 bin?

Jetzt machen wir das mal bunt:658:
ROT: Auch Fahrschulen wissen nicht alles. Frage mal nach der Situation "Boot mit Funk im Schleusenbereich". Wen Deine Fahrschule auch da behauptet, einfach nicht einschalten und alles ist in Ordnung, Wechsel am besten den Ausbilder. Den DER hat keine Ahnung!

BLAU: Frag doch einfach mal bei der dafür zuständigen BundesNetzAgentur an. Dort wird Dir geholfen. Ganz sicher. Die sagen Dir aus den Stehgreif, gegen welche Vorschriften Du verstößt und welche Maßnahmen die BNA im Fall der Fälle ergreifen wird und wie (nach BGB) die Strafen ausfallen können. Auskunft darüber gegen auch die WSA.

GRÜN: Mit einem Zugelassen (ATIS) Gerät geht das ohne weiteres. 2-Kanal-Überwachung, z.B. Das machen auch schon etliche Uraltgeräte aus dem vorigen Jahrhundert.

Der Hanseat
02.07.2012, 11:48
Bremer Waschpo hat eine Abt fuer Sportboote und ein eigenes Waschpo Boot BREMEN 15 lestzte Woche an der Marina Bremen 2 Boote an die Kette geleget wegen Funk Bußgeld ca 8000 Euro je Boot hier musst Du hoellisch aufpassen das es mit Binnenfunk und Seefunk passt wir haben im Stadtgebiet Bremen die Grenze an der Eisenbahnbruecke zwischen Binnenfunk und Seefunk hab übrigens SRC im Frühjahr gemacht es gibt bei uns an der Kueste aucht Zoneneinteilung die man bei der Bundesnetzagentur Online abrufen kann Binnen Seefunk

Bäriger
02.07.2012, 12:20
.

GRÜN: Mit einem Zugelassen (ATIS) Gerät geht das ohne weiteres. 2-Kanal-Überwachung, z.B. Das machen auch schon etliche Uraltgeräte aus dem vorigen Jahrhundert.

ehm, kleiner Einspruch, schau mal die Prüfungsfragen des UBI an. Binnen ist Dual-Watch nicht zugelassen und bei mir kann das in der ATIS Funktion gar nicht erst aktiviert werden.

Im DSC Modus ist das wunderbar, da klappt das auch mit mehrern Kanälen.

elwis.de

88. Warum kann die Hörbereitschaft auf zwei Kanälen im Binnenschifffahrtsfunk nicht durch die
Zweikanalüberwachung (Dual-Watch) wahrgenommen werden?

a. Die Zweikanalüberwachung ermöglicht nicht den gleichzeitigen Empfang auf zwei Funkkanälen
b. Die Zweikanalüberwachung vermindert die Empfangsreichweite der Funkanlage
c. Die Zweikanalüberwachung wertet die ATIS-Kennungen anderer Funkstellen nicht aus
d. Die Zweikanalüberwachung funktioniert nur in bestimmten Verkehrskreisen

richtige Antwort is a.

Ich meine aber, dass die Fragestellung bei meiner schon einige Zeit zurück liegenden Prüfung noch eine andere war und damals Dual-Watch eindeutig untersagt wurde.

howi
02.07.2012, 12:29
GRÜN: Mit einem Zugelassen (ATIS) Gerät geht das ohne weiteres. 2-Kanal-Überwachung, z.B. Das machen auch schon etliche Uraltgeräte aus dem vorigen Jahrhundert.

Die 2-Kanalüberwachung ist im Bereich den Binnenschifffahrtsfunkes nicht zugelassen !!!! MotzMotz

Edit: Wolfang war schneller sd25

howi
02.07.2012, 12:34
Confus Ich habe nämlich gelernt, dass diese Geräte auf Kleinfahrzeugen NICHT zugelassen sind.

sd25sd25

Und auch nicht Zulassungsfähig. Nur Berufsschifffahrt für den internen Funkverkehr an Bord....

Dieter: Ich bin der Meinung, dass ein mit Funk ausgerüstet Fahrzeug, egal ob groß oder klein, immer Hörbereitschaft auf Kanal 10 haben muss.....

Der Stromer
02.07.2012, 12:42
(daumen)(daumen) ich auch, ich auch!(daumen)

MotzAber es gibt auch andere Menschen, die eigene Vorschriften nur für sich konstruieren........Motz

Der Hanseat
02.07.2012, 13:23
:driving:Deutsche Donau Austria usw gibts ja nur UBI und keine Handfunke !!! also kein Problem wer UBI und Binnenpatent hat

Der Stromer
02.07.2012, 13:26
ehm, kleiner Einspruch, schau mal die Prüfungsfragen des UBI an. Binnen ist Dual-Watch nicht zugelassen und bei mir kann das in der ATIS Funktion gar nicht erst aktiviert werden.

Im DSC Modus ist das wunderbar, da klappt das auch mit mehrern Kanälen.

elwis.de

88. Warum kann die Hörbereitschaft auf zwei Kanälen im Binnenschifffahrtsfunk nicht durch die
Zweikanalüberwachung (Dual-Watch) wahrgenommen werden?

a. Die Zweikanalüberwachung ermöglicht nicht den gleichzeitigen Empfang auf zwei Funkkanälen
b. Die Zweikanalüberwachung vermindert die Empfangsreichweite der Funkanlage
c. Die Zweikanalüberwachung wertet die ATIS-Kennungen anderer Funkstellen nicht aus
d. Die Zweikanalüberwachung funktioniert nur in bestimmten Verkehrskreisen

richtige Antwort is a.

Ich meine aber, dass die Fragestellung bei meiner schon einige Zeit zurück liegenden Prüfung noch eine andere war und damals Dual-Watch eindeutig untersagt wurde.

:) Ja, das kannte ich auch noch. Aber es gibt auf dem Markt zugelassene Geräte (ATIS) mit Dualwatch und das schon seit einiger Zeit (gelten die vielleicht nach dem Handbuch als "2 Geräte"???.

Zitat aus dem Handbuch:

X. Anhang

Funkausrüstungs- und Benutzungspflicht
......

Fahrzeuge: Kleinfahrzeuge
Ausrüstungspflicht (Anzahl der UKW-Sprechfunkgeräte an Bord):

Funkbenutzungspflicht: Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, Sende - und Empfangsbereitschaft im verkehrskreis Schiff-Schiff. Dieser darf zum Empfang von nachrichten auf anderen Verkehrskreisen (z.B. Nautische Information, Schiff-Hafenbehörde) kurzfristig verlassen werden. Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit zwei UKW-Sprechfunkgeräten ausgerüstet haben, ständige Sende- und Empfangsbereitschaft in den Verkehrskreisen Schiff-Schiff und Nautische Information.

Zitat Ende.

Mehr habe ich dazu auch nicht gefunden.(tja)

Der Hanseat
02.07.2012, 13:30
Jo so ist das

MarkusP
03.07.2012, 14:17
Mein lieber Freund! Lies und frage RICHTIG, bevor Du so einen Mist verbreitest.(tja)

...

MotzAber es gibt auch andere Menschen, die eigene Vorschriften nur für sich konstruieren........Motz

Dieter,
Du regst Dich über das Verhalten anderer auf und beschimpfst hier gleichzeitig andere User und Fahrlehrer, die anderer Meinung sind Confus
Ach, ich vergaß, dass man hier nicht gegen §1 verstoßen darf - Dieter hat immer recht...
§ 2: Wenn Dieter mal nicht recht hat, tritt automatisch §1 in Kraft

Sorry Dieter, aber das musste mal gesagt werden...

Im Funkbereich scheinen die Meinungen weit auseinander zu gehen.
Ich werd mal meinen Fahrschulmeister fragen und hier berichten...
Vorab: Nein, ich weiß es einfach nicht genau, aber es wurde hier, genau wie in anderen Foren schon über so manches einfach Dummsinn geschrieben...

michludi
03.07.2012, 21:14
geh Markus, sei doch mim Diedää net so streng. Der is doch scho sooo alt und senil. hmmmmppppfffffff :-))))))))

BAT
03.07.2012, 21:22
geh Markus, sei doch mim Diedää net so streng. Der is doch scho sooo alt und senil. hmmmmppppfffffff :-))))))))

Michi MotzMotzMotzdes "alt" is aber jetz gschertlol27lol27lol27lol27

michludi
03.07.2012, 21:26
Wieso Günni, schaut der bloß so alt aus ?!

howi
03.07.2012, 22:09
Und jetzt hoffe ich, dass hier im Forum wieder ein freundschaftlicher Ton und Umgang eintritt,
welcher uns alle die Jahre, als Donau-Forum, ausgezeichnet hat (daumen)

Der Stromer
04.07.2012, 10:35
Michi MotzMotzMotzdes "alt" is aber jetz gschertlol27lol27lol27lol27

**weinen**Danke, Günni. Danke!(cool)

Der Stromer
04.07.2012, 10:38
Dieter,
Du regst Dich über das Verhalten anderer auf und beschimpfst hier gleichzeitig andere User und Fahrlehrer, die anderer Meinung sind Confus
Ach, ich vergaß, dass man hier nicht gegen §1 verstoßen darf - Dieter hat immer recht...
§ 2: Wenn Dieter mal nicht recht hat, tritt automatisch §1 in Kraft

Sorry Dieter, aber das musste mal gesagt werden...

Im Funkbereich scheinen die Meinungen weit auseinander zu gehen.
Ich werd mal meinen Fahrschulmeister fragen und hier berichten...
Vorab: Nein, ich weiß es einfach nicht genau, aber es wurde hier, genau wie in anderen Foren schon über so manches einfach Dummsinn geschrieben...

lol27 Du hast §3 vergessen: Trifft §1 & §2 nicht zu, MarkusP fragen. Der findet immer eine Ausrede, sich nicht an Vorschriften halten zu müssen.sd25sd25

...und ansonsten: Scriptum vom FRESHI(daumen)

wellpaper
04.07.2012, 10:57
Schade das niemand genau sagen kann was jetzt erlaubt ist und was nicht.
Jeder hat nur seine eigene Meinung und keiner weiss was genau.

Deshalb jetzt offiziell ein paar Stichpunkte bei "Wass passiert wenn":
Wer muss ein Funkzeugnis haben?


Früher reichte es aus, wenn irgendein Besatzungsmitglied an Bord einer mit Funk ausgerüsteten Yacht im Besitz des Sprechfunkzeugnisses war.
Durch die Neuregelung der seeverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 6. August 2005 ist nun der Schiffsführer verpflichtet, entsprechend der funktechnischen Aurüstung der Yacht seine Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses nachzuweisen.
Eine wesentliche schärfere Regelung, die vorsah, den Besitz von Funkbetriebszeugnissen mit dem Besitz von Sportbootführerscheinen zu koppeln, ist nicht in Kraft getreten. Übergangsregelung

Die bis Ende 2009 geltende Übergangsregelung, nach der von der Erhebung eines Bußgeldes abgesehen wurde, wenn der Schiffsführer einer funktechnisch entsprechend ausgerüsteten Yacht nicht im Besitz eines SRC bzw. LRC ist, gilt seit 1.1.2010 nicht mehr. Nun ist das Nicht-Vorhanden-Sein eines Funkzeugnis eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird.


"Dieses Wort "Ordnungwidrigkeit" reicht mir aus, wenn ich einmal erwicht werden sollte, was eh sehr unwahrscheinlich ist, zahl ich halt die 40 Euro und Gut.
Wenn ich das auf den Schein umlege könnte ich 8 mal erwischt werden, ist immer noch billiger. Ein paar Tafeln wie was gesagt werden muss und gut is. Ich kenn keinen der mit dem Schein jemals Mayday oder PAN PAN oder Securite in die Funke geplärrt hat."

Das ist ein Auszug eines Bekannten, und er hat damit vollkommen recht! Ich kenn auch keinen.sd25

Leider hab ich beide Scheine, aber hätt ich sie nicht, würd ichs genauso machen.
No risk, no fun!

PS: Ich sollte meinen Namen auf "Revoluzer" ändern... (tja)

MarkusP
04.07.2012, 13:10
lol27 Du hast §3 vergessen: Trifft §1 & §2 nicht zu, MarkusP fragen. Der findet immer eine Ausrede, sich nicht an Vorschriften halten zu müssen.sd25sd25

...und ansonsten: Scriptum vom FRESHI(daumen)
Dieter,
Du verwunderst mich nun schon wiederConfus
§3 - wozuConfus Ich hab ja im gleichen Post schon gesagt, daß ich es nicht weiß, sondern fragen werde und dann die Meinung dieses Fahrlehrers wiedergeben werde...

@Wellpaper: Das steht etwas von Seeverkehrsrecht - da das Thema in HR sowieso niemanden interessiert, ist doch vor allem wichtig was bei folgendem Sachverhalt los ist:
Der Inhaber des Funkscheins, der auf der Hinfahrt auch Schiffsführer war, hat sich im Lokal seiner Wahl darniedergerichtet (für alle Nichtalkoholiker: Er ist an Bord gestürzt und ist nicht in der Lage einzugreifen). Der Partner, Inhaber des Binnenscheins - aber kein UBI, fährt heim. Die Funke ist aus...
Darf er oder nicht?

Der Stromer
04.07.2012, 13:37
:biggrin5: Markus, nichts für Ungut, aber wie man in den Wald hinein..... Das gilt auch für Wellpaper mit seinem unseligen Beitrag über Schleusenmeister und ältere Herrschaften im besonderen.:biggrin5:

Aber zum Funk. Ich gehe davon aus, dass wir (zumindest im ersten Teil dieses Threads) über Funk auf Bundeswasserstraßen geredet und geschrieben haben und nicht über Binnenseen und Seefunk im Ausland, richtig?

Dann gibt es da ein Handbuch

"Handbuch Binnenschifffahrtsfunk" und "Regionaler Teil Deutschland Ausgabe 2012"

das jedes Boot, dass mit einem Gerät zum Binnenschifffahrtsfunk ausgestattet ist, an Bord haben muss (entweder als Ausdruck oder in elektronisch lesbarer Form. In diesem Handbuch sind alle Vorschriften zusammengefasst und auf den aktuellen Stand (01/2012) gebracht.
Der Regionale Teil Österreich entspricht übrigens fast ganz dem Regionalteil Deutschland.

Aus diesem Handbuch habe ich zitiert und nicht etwa eigene Vermutungen angestellt, wie es sein könnte, wenn man....
Einzige Vermutung von mir war zu den Dual-Watch-Geräten, das die eventuell als "2" Geräte angesehen werden könnten.

Interessant für Kleinfahrzeuge ist der Anhang X (daumen)

Und zu den Strafen: Ordnungswidrigkeit war mal in grauer Vorzeit. Jetzt reicht die Palette von 5.000,- € bis 15.000,- € und "An die Kette legen" des Bootes. Leider auch nicht meine Meinung, sondern Nachlesbar.

wellpaper
04.07.2012, 14:16
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk UBI
Fahren Sie im Binnenbereich auf Bundeswasserstrassen und nehmen am Binnenschifffahrtssprechfunk teil ( z.B. durch Vornahme der Schaltung auf Binnen) benötigen Sie ein UBI-Zeugnis.
Nachdem mehrere Übergangsregelungen ausgelaufen sind, werden festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von € 150,00 geahndet. 01.05.2012

Also nix da mit tausenden Euros nur weil ma eine Funke eingeschaltet hat und mal ne Schleuse anfunkt. Wär ja auch wirklich lächerlich...
Ausschalten und gut is wenn keinen nen Schein an Bord hat. Es funkt eh jeder ohne Schein und keiner wird deshalb erwischt oder verfolgt ohne Hinweis auf Schwarzfunker.
Hier nachzulesen: http://www.detlefhahn.de/segeln/funkschein/

Nachtrag: Die tausende Euro Bussgelder oder an die Kette betrifft nicht die SportSchifffahrt, nur die Gewerblichen.

Der Hanseat
04.07.2012, 22:33
ConfusOlaf wir sollten das Thema schliessen Vorschlag

MarkusP
06.07.2012, 15:37
Hab heute eine n SKS Lehrer gefragt, der konnte mir leider zum Thema Binnen auch nix gennaues net sagen...

howi
06.07.2012, 16:04
Ich finde diese Aussage sehr eindeutig (Ist aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk):

Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (http://www.donau-boote.de/handbuch2012.pdf)

Bäriger
11.07.2012, 22:08
Hallo zusammen,

hab auch nochmal per Mail beim Kerschenlohr nachgefragt.

Hörbereitschaft ist zu halten, was gleichzeitig heißt, wenn Funk an Bord, muss er an sein und somit ergibt sich, dass der Schiffsführer im Besitz des UBI sein muss.

Ansonsten ausbauen oder trennen und verplomben.

Ist im Prinzip also immer noch so, wie ich's gelernt habe. Lediglich dass der Schiffsführer im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein muss ist neu, vorher reichte irgendeine Person an Bord mit Funkzeugnis.

MarkusP
12.07.2012, 11:36
:biggrin5: Markus, nichts für Ungut, aber wie man in den Wald hinein..... Das gilt auch für Wellpaper mit seinem unseligen Beitrag über Schleusenmeister und ältere Herrschaften im besonderen.:biggrin5:

Hallo Dieter,
nur zur Klarstellung: Ich habe nicht hinein, sondern herausgerufen :biggrin5:
Wir sind hier auch nicht in dem unsäglichen Thema, sondern beim Funk und da war doch nix, oder hab ich was überlesenConfus
Meine Meinung zum anderen Thema habe ich Wellpaper persönlich gesagt - fand ich einfach besser.
Da Du mich kennst, müsstest Du doch wissen, dass ich noch nie in irgendeiner Form (ok, ausser in Witzen vielleicht:biggrin5:) Andere wegen Ihres Alters angegriffen habe.
Ich vertrete da die Meinung: "Auch Esel werden alt!"
Was übersetzt nichts anderes heißt, als das mit dem Alter nicht automatisch die Weisheit einschlägt, sondern das es davon (leider eine ganze Menge) junge & alte gibt :cheers2:
So long :cheers2:

MarkusP
12.07.2012, 11:41
Ansonsten ausbauen oder trennen und verplomben.

Hallo Wolfgang,
das geht imho aus 2 Gründen nicht:
1. Wenn ich darnieder gerichtet bin, trenn ich gar nix mehr :biggrin5:
2. und ernsthafter: Soweit ich gehört habe, ist die Lizenz mit dem Boot verbunden. Man müsste also zunächst abmelden.

Man man, was ein Unsinn :banghead:
Nein, es ist nicht der Beitrag gemeint, sondern die Regelung...
Wenn jemand den Funkverkehr stören will, kauft er sich ne Funke und machts einfach. Eine Funke zu haben um im Notfall Hilfe holen zu können ist einfach mega sinnvoll - egal ob mit oder ohne Schein.

MarkusP
15.07.2012, 21:18
Soooo, ich habe heute unseren Fahrlehrer Karl-Heinz gefragt, der auch UBI unterrichtet und bei der Rennleitung war:
Wenn man den Funk ausschaltet darf man fahren, auch wenn man den UBI nicht hat (daumen)
In Planung sollen allerdings besondere Regelungen für den Rhein sein, hier gilt die Funkpflicht auch nachts & bei unsichtigem Wetter wie es so schön heißt.
Karl-Heinz meinte auch, daß es über die "Anschaltpflicht" diverse Meinungen gibt, die Pozilei zumindest in Rgbg da aber nichts macht, wenn der Funk aus is....

Da sach ich nur Theorie und Praxis... Also nicht die Köpfe einhauen, sondern besser alte Haudegen fragen :biggrin5:

Bäriger
15.07.2012, 21:37
Markus,

das mag den Ein oder Anderen vielleicht beruhigen.

Ich betrachte das allerdings weder als Freifahrtschein noch als verbindliche Rechtsauskunft. Da muss nur mal ein junger, dynamischer Kollege neu dazu kommen und schon war's das.

Nicht, dass du mich falsch verstehst, ich finde das Thema typisch deutsch. Bürokratismus wo es eben nur geht. Und auch ein wenig an der Realität vorbei. Aber es ist halt nun mal so.

MarkusP
15.07.2012, 21:45
Hi Wolfgang,
ich sehe das schon so ähnlich wie Du, aber Fakt ist doch, dass es zu der ominösen Funkbetriebspflicht bisher lediglich Ausschnitte aus Mitteilungen gibt. Ich habe noch nichts Gegenteiliges in offiziellen Verordnungen gefunden. Ich denke, da wird sich dann die Polizei auch nicht ran wagen. Das würde viel Papierkram für evtl. nix bedeuten... Ein Bar-Ticket würd ich deshalb sicher nicht akzeptieren...

Ach ja und Karl-Heinz meinte auch noch, dass das Funkbetriebszeugnis (oder so - die Papiere zur Funke halt) auf jeden Fall an Bord sein müssen, egal ob der Skipper nen UBI hat oder nicht, ob die Funke aus is oder nicht.

howi
15.07.2012, 21:48
Ach ja und Karl-Heinz meinte auch noch, dass das Funkbetriebszeugnis (oder so - die Papiere zur Funke halt) auf jeden Fall an Bord sein müssen, egal ob der Skipper nen UBI hat oder nicht, ob die Funke aus is oder nicht.

Frequenzzuteilung (daumen)

Bäriger
15.07.2012, 21:48
Frequenzzuteilungsurkunde ist das Zauberwort. Ist bei mir im Original an Bord, genauso wie das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk.

Viel interessanter würde ich finden, wie es sich bei einer Kombi-Funkanlage See/Binnen verhält und ich diese gar nicht für Binnen, also ATIS registrieren lassen habe, da ich z.B. hauptsächlich auf See unterwegs bin.


Olaf war schneller....

MarkusP
16.07.2012, 07:48
Hi Wolfgang,
da werd ich den Karl-Heinz einfach mal fragen (daumen)
Ich wiederhole mal für mich als Nichtfunker:
Anlage kann See- und Binnen, ist aber nur für See registriert. Scheine hast Du aber beideConfus

Bäriger
16.07.2012, 07:56
Hi Wolfgang,
da werd ich den Karl-Heinz einfach mal fragen (daumen)
Ich wiederhole mal für mich als Nichtfunker:
Anlage kann See- und Binnen, ist aber nur für See registriert. Scheine hast Du aber beideConfus

Markus,

mich persönlich betrifft die ganze Diskussion nicht. Ich habe beide Scheine, mein Funkgerät ist ordentlich See und Binnen angemeldet und ich darf legal an beiden Funkverkehren teilnehmen.

Aber trotzdem bin ich an der ganzen Sache interessiert. Wobei mir sich die ganze Sache eigentlich eindeutig darstellt, siehe auch Auszug von Olaf aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk. Und Gerüchte gibt es ja viele, was angeblich alles so kein Problem darstellt.

MarkusP
16.07.2012, 10:08
Hi Wolfgang,
aber in der Überschrift ist doch schon zu lesen: "... ausser ... Donau..."
Ausserdem ist dort nichts darüber gesagt, wenn man keinen Schein hat. Sprich, man würde evtl. in jeder Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen. Annahme: Wenn ich mein Binnen-Schein habe, heißt es dort, ich darf Kleinfahrzeuge zu Sportzwecken fahren. Es heißt nicht, solange diese kein Funk an Bord haben und kein UBI existiert...
Für mich is inzwischen klar: Ich darf fahren, wenn der Funk aus ist und die nötigen Papiere zum Funk an Bord sind.

Bäriger
16.07.2012, 10:28
Hi Wolfgang,
aber in der Überschrift ist doch schon zu lesen: "... ausser ... Donau..."
Ausserdem ist dort nichts darüber gesagt, wenn man keinen Schein hat. Sprich, man würde evtl. in jeder Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen. Annahme: Wenn ich mein Binnen-Schein habe, heißt es dort, ich darf Kleinfahrzeuge zu Sportzwecken fahren. Es heißt nicht, solange diese kein Funk an Bord haben und kein UBI existiert...
Für mich is inzwischen klar: Ich darf fahren, wenn der Funk aus ist und die nötigen Papiere zum Funk an Bord sind.

...außer Donau, m.E. geht es da aber um die Funkausrüstungspflicht.

Und für mich war es eigentlich immer klar, dass man es nicht darf :biggrin5:

Seis drum, mich betrifft es nicht ! Und ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, wo das Problem liegt den UBI zu machen.

Wieso bekommst du im Normalfall kein Boot gemietet, das Funk an Bord hat, du aber keinen Funkschein hast ?

MarkusP
16.07.2012, 10:46
imho, weil das See ist und das ist wieder ein anderes Thema... (z.B. HR, aber da braucht's doch idR eh den SKS)

Bäriger
16.07.2012, 10:51
imho, weil das See ist und das ist wieder ein anderes Thema... (z.B. HR, aber da braucht's doch idR eh den SKS)

...was hat jetzt Funk mit SKS zu tun ? Confus

Es gibt viele Sportboote und auch Segelboote, die du mit dem SBF-See mieten/chartern kannst und Funk an Bord ist ! Und ohne entsprechendes Funkzeugnis sieht es da teilweise schlecht aus.

Markus, ich glaube, es führt zu nichts....vielleicht lassen wir es auf sich beruhen, bis es eine EU-Richtlinie gibt, falls es bis dahin noch die EU gibt lol27

MarkusP
16.07.2012, 13:00
Hi Wolfgang,
ich meinte ja nur, wer an SKS macht, kann an SRC auch noch machen, da is eh scho wurscht... :biggrin5:
Bei mir gings ja nur darum, ob mein Dad mein Böötli noch fahren kann, wenn ich ne Funke einbau... weil an Schein will der sicher nimmer machen, aber an Binnen hat er noch aus früheren Zeiten.

wellpaper
18.07.2012, 10:44
Nach vielem Nachforschen weils mich brennend interessiet hat, beim WSA, WaschPo und Bundesnetzagentur, folgende Vorschriften sind gültig:

Binnen Deutschland: Funk an Bord eines Sportbootes, darf gefahren werden ohne UBI wenn es nicht eingeschaltet wird und es gute Sicht hat.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss es eingeschaltet werden, dann muss der Schiffsführer den UBI haben. Wer also nur bei schönem Wetter fährt darf ohne UBI, aber kommt nicht in diesieges Wetter!
See Deutschland: Auf See wenn ein Funk an Bord ist, muss der Skipper im Besitz des SRC oder gleichwertigem sein, und das Funkgerät muss eingeschaltet werden.
Die See-Gesetzte sind länderspeziefisch. In Amerika gibts den SRC z.B. gar nicht. Da fährt jeder ohne Funkzeugnis mit eingeschaltetem Funk. In Kroatien ist das ähnlich wie bei uns, dort muss nicht der Skipper, sonder irgendjemand an Bord den Schein haben wenn ein Funkgerät an Bord ist welches auch eingeschaltet werden muss.

So, jetzt ist das geklärt nach gefühlten 20 Telefonaten und 50 Anrufweiterverbindungen mit den zuständigen Amts-Kollegen.

Der Stromer
18.07.2012, 13:07
Nach vielem Nachforschen weils mich brennend interessiet hat, beim WSA, WaschPo und Bundesnetzagentur, folgende Vorschriften sind gültig:

Binnen Deutschland: Funk an Bord eines Sportbootes, darf gefahren werden ohne UBI wenn es nicht eingeschaltet wird und es gute Sicht hat.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss es eingeschaltet werden, dann muss der Schiffsführer den UBI haben. Wer also nur bei schönem Wetter fährt darf ohne UBI, aber kommt nicht in diesieges Wetter!
See Deutschland: Auf See wenn ein Funk an Bord ist, muss der Skipper im Besitz des SRC oder gleichwertigem sein, und das Funkgerät muss eingeschaltet werden.
Die See-Gesetzte sind länderspeziefisch. In Amerika gibts den SRC z.B. gar nicht. Da fährt jeder ohne Funkzeugnis mit eingeschaltetem Funk. In Kroatien ist das ähnlich wie bei uns, dort muss nicht der Skipper, sonder irgendjemand an Bord den Schein haben wenn ein Funkgerät an Bord ist welches auch eingeschaltet werden muss.

So, jetzt ist das geklärt nach gefühlten 20 Telefonaten und 50 Anrufweiterverbindungen mit den zuständigen Amts-Kollegen.

:biggrin5: Na, dass ist ja dann auch sehr beruhigend, dass die "Offiziellen" Ihr Handbuch über den Binnenschifffahrtsfunk auch gelesen haben.(daumen)
Hättest Du alles billiger und Zeitsparender mit einem Download hier im Forum haben können. Aber das liegt wohl in der Jugend begründet, oder? lol27

Eine kleine Einschränkung gibt es da noch: Nicht nur bei Dunkelheit und schlechter Sicht, sondern auch im Schleusen- und Hafenbereich muss das Funkgerät eingeschaltet sein.

Confus Aber jetzt bitte nicht wieder Markus fragenlol27. Der fragt sonst wieder einen Fahrlehrer..... :301:Duck un wech :301: Bussi, Markus lol27lol27lol27

wellpaper
18.07.2012, 13:36
Servus Dieter,
1tens kenn ich den Fahrlehrer auch, und er sagt genau das selbe nur nicht so ausführlich, er war wohl auch mal bei der WaschPo. sd25
2tens ist es das erste mal das ich das hör das im Hafen oder Schleusenbereich der Funk eingeschaltet werden muss!:banghead: Niemand von den offiziellen hat das erwähnt, wozu auch? Wenn ich mich am Schleusentelefon anmelde reicht das. Das muss ich ja eh machen wenn ich keinen Funk hab oder ihn nicht nutze und kein Handy hab.
Dann, die meisten Häfen im Binnenbereich haben gar keinen Funk. Wen soll ich denn da anfunken?
Auf See ist das natürlich was anderes, da brauch ich ja sowieso nen Funkschein. (daumen)
Und wenns so einfach gewesen wär das hier runterzuladen, wo ist es und warum hat das nicht schon vorher jemand so ausführlich gesagt? **würg**

Der Stromer
18.07.2012, 14:44
Servus Dieter,
1tens kenn ich den Fahrlehrer auch, und er sagt genau das selbe nur nicht so ausführlich, er war wohl auch mal bei der WaschPo. sd25
2tens ist es das erste mal das ich das hör das im Hafen oder Schleusenbereich der Funk eingeschaltet werden muss!:banghead: Niemand von den offiziellen hat das erwähnt, wozu auch? Wenn ich mich am Schleusentelefon anmelde reicht das. Das muss ich ja eh machen wenn ich keinen Funk hab oder ihn nicht nutze und kein Handy hab.
Dann, die meisten Häfen im Binnenbereich haben gar keinen Funk. Wen soll ich denn da anfunken?
Auf See ist das natürlich was anderes, da brauch ich ja sowieso nen Funkschein. (daumen)
Und wenns so einfach gewesen wär das hier runterzuladen, wo ist es und warum hat das nicht schon vorher jemand so ausführlich gesagt? **würg**

:) Na, man (frau) bekommt immer nur die Antworten, die er angefragt hat. Es hatte eben vorher Niemand dieses Thema auf so ausführlich diskutiert. :)

Jetzt steht der Link für dieses Handbuch (http://www.donau-boote.de/handbuch2012.pdf) hier im Forum, ich glaube an drei Stellen sogar. Hast die freie Wahl! Es reicht auch die elektronische Form, wenn sichergestellt ist, dass diese jederzeit einsehbar ist.(tja)

Sorry, mit den Häfen habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Gemeint sind die Hafenbereiche der Binnenschifffahrt und nicht die privaten Marinas.

:biggrin5: Mit "Schleusenbereich" sind in allen Fällen die Vorhäfen (Unter- und Oberwasser) der Schleusen gemeint und das steht auch so in diesem Handbuch (http://www.donau-boote.de/handbuch2012.pdf).**würg**